Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bei der Unternehmenssteuerreform auch die Landwirtschaft entlasten / Sonnleitner sieht noch Nachbesserungsbedarf

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das Vorankommen der Koalitionspartner bei der geplanten Unternehmenssteuerreform. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sowie die finanzpolitischen Sprecher der CDU- und SPD-Fraktion, Otto Bernhardt und Joachim Poss, erneut mit Nachdruck gefordert, dass bei der Unternehmenssteuerreform Körperschaften sowie Personen- und Einzelunternehmen unabhängig von ihrer Gewinnsituation gleichermaßen entlastet werden. Nur so könne die Unternehmenssteuerreform einen Beitrag dazu leisten, die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zukunfts- und wettbewerbsfähig zu machen.

Die vorgesehene Senkung des Steuersatzes von Körperschaften auf unter 30 Prozent komme nur wenigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugute. Deshalb müssten gleichzeitig auch die Personengesellschaften und damit die Masse der landwirtschaftlichen Betriebe entlastet werden, forderte Sonnleitner. Die geplante Verbesserung der Rücklage bei Einzel- und Personenunternehmen gehe zwar in die richtige Richtung, doch müsse die Rücklagenbildung an die tatsächlichen Erfordernisse einer innovationsfreudigen Land- und Forstwirtschaft angepasst werden. Die bisher politisch diskutierte Höchstbetragsgrenze von 100.000 Euro stelle gegenüber der derzeitigen Regelung der Sonder- und Ansparabschreibung eine Verschlechterung dar. Daher müsse die Investitionsrücklage wesentlich höher ausgestaltet sein, forderte Sonnleitner. Zudem sei die Investitionsrücklage durch eine Begünstigung der einbehaltenen Gewinne zu flankieren, um Körperschaften und Einzel- bzw. Personenunternehmen ausgewogen zu entlasten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(tr)

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