Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Beim „Überwintern in der Sonne“ auch an die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung denken / „Heizung im Winter nie komplett auf Null drehen“

(Henstedt-Ulzburg) - Wenn bei uns Minusgrade das Leben erschweren, reisen viele zum Überwintern gern in ferne Sonnenländer. Manche bleiben Monate weg. Gerade Langzeiturlauber sollten vorher die Policen ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung genau studieren. „Denn bleiben Haus oder Wohnung für längere Zeit unbewohnt“, warnt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), „kann der Versicherungsschutz verloren gehen.“

„Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, wertet das die Hausratversicherung als so genannte Gefahrerhöhung“, ergänzt BdV-Versicherungsberater Thorsten Rudnik: „Dies gilt auch, wenn Gebäude oder Gebäudeteile nicht mehr genutzt werden.“ Lilo Blunck empfiehlt nachdrücklich: „Wenn Sie einen Langzeiturlaub planen, melden Sie sich rechtzeitig vorher bei Ihrer Versicherung und teilen Sie ihr mit, das Ihr Haus oder Ihre Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist.“ Die Gesellschaft kann dann entscheiden, ob sie das Risiko gegen einen Risikozuschlag versichert oder aber den Vertrag kündigt.

Wird die Gesellschaft nicht vorher informiert, kann sie ihrem Kunden „Vertragsverletzung“ vorhalten – und im Schadensfall Zahlungen verweigern. Lilo Blunck: „Es kann Langzeiturlaubern leicht teuer zu stehen kommen, wenn Diebe Haus oder Wohnung heimgesucht haben oder ein Wasserrohrbruch Wände, Decken, Fußböden und die komplette Einrichtung beschädigt hat.“ Das sei keineswegs abwegig, betont die BdV-Geschäftsführerin: „Es reicht schon, wenn irrtümlich die Heizung ganz ausgeschaltet wird. Denn in der kalten Jahreszeit hat der Versicherungsnehmer für ausreichende Beheizung zu sorgen oder – bei Abwesenheit – alle Leitungen zu entleeren. Also: Heizung im Winter nie komplett auf Null drehen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(sk)

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