Pressemitteilung | Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK)

Berechnungsgrundlagen neu aufgelegt / Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und Grundstücken bewerten und beurteilen

(Berlin) - Vom Wildschaden bis zur Inanspruchnahme von Flächen durch Baumaßnahmen werden immer wieder qualifizierte Beurteilungen von Schäden und deren Konsequenzen für Kulturen und Grundstücke benötigt. Für die Bewertung einfacher Schadensfälle haben die Bestellungskörperschaften der Landwirtschaftskammern und der Länder Arbeitsmaterialien erstellt, die nun als Neuauflage der „Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und Gründstücken“ beim Verband der Landwirtschaftskammern erschienen sind. Das neu kalkulierte und im Aufbau an die veränderten Bedürfnisse der Nutzer angepasste Zahlenmaterial soll helfen, unparteiisch und praxisnah verlässliche Bewertungen vorzunehmen. Die Kapitel der Berechnungsgrundlagen – Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau – wurden überarbeitet und die Richtsätze für die Schadensbewertung angepasst. Neu hinzugekommen sind die Entschädigungssätze für entgangene Flächenprämien sowie für landwirtschaftliche Kulturen als nachwachsende Rohstoffe.

Die Berechnungsgrundlagen haben sich in den vergangenen Jahren als wertvolle Kalkulations- und Diskussionsgrundlage für die Feststellung der Schadenshöhen und zur schnellen und ausgewogenen Bewertung für Sachverständige, Verbände, Gebietskörperschaften, Energieversorger, Baulastträger oder auch Jäger etabliert. Die Berechnungsgrundlagen können zu einer schnellen, einvernehmlichen Einigung zwischen den Schadensbeteiligten beitragen.

Bestellt werden können die Berechnungsgrundlagen beim Verband der Landwirtschaftskammern, Claire-Waldoff-Str. 7. 10117 Berlin per Telefax 030 31904-520 oder per E-Mail info@vlk-agrar.de zum Einzelpreis von 19,90 EUR (inklusive MwSt. und Versandkosten). Ein Bestellformular kann unter www.landwirtschaftskammern.de/sachverstaendige.htm abgerufen werden.

Für die Bewertung von Schäden an Kulturen und Grundstücken werden erfahrene, sachkundige und sich durch besondere persönliche Eignung auszeichnende Sachverständige von den so genannten Bestellungskörperschaften der Länder – Landwirtschaftskammern oder Länderagrarministerien – „öffentlich bestellt und vereidigt“. Für komplexe Schäden, deren Umfang und Folgen nur schwer abzuschätzen sind, empfiehlt der Verband der Landwirtschaftskammern, einen dieser Sachverständigen zu beauftragen. Adressen von Sachverständigen, die sich durch das Qualitätsmerkmal „öffentlich bestellt und vereidigt“ auszeichnen, können über www.landwirtschaftskammern.de/sachverstaendige.htm bei den Bestellungskörperschaften der Bundesländer recherchiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904512, Telefax: (030) 31904520

(sk)

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