Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Bereits beim Ausbildungsbeginn ans VLSparen Denken / Staatliche Zulage von 18 Prozent attraktiv / Riester-Geschäft weiterhin enttäuschend

(Frankfurt am Main) - Auszubildende sollten ab der ersten Gehaltszahlung auf das Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) setzen. In der Vergangenheit erreichten VL-Depots mit deutschen Aktienfonds im Schnitt einen jährlichen Wertzuwachs von 8,0 Prozent, so der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Noch besser sieht es für Arbeitnehmer aus, die die staatliche Zulage erhalten. Damit stieg die durchschnittliche Performance auf 10,6 Prozent pro Jahr. Von dieser Form der Vermögensbildung profitieren insbesondere Berufseinsteiger, denn der Staat gibt in vielen Fällen noch 18 Prozent Sparzulage dazu. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten, so kommen bei einem Förderhöchstbetrag von 400 Euro nochmals 72 Euro pro Jahr hinzu. Da die tariflichen Vergütungen von Auszubildenden deutlich unter den Einkommensgrenzen liegen, ist die Förderung nach Ansicht des BVI ein attraktiver Anreiz zum Sparen – insbesondere für die schätzungsweise 570.000 jungen Menschen, die in Kürze ihre Ausbildung starten werden.

Dass das VL-Sparen in Deutschland rege genutzt wird, zeigt eine aktuelle BVI-Statistik. Insgesamt verwalteten die Fondsgesellschaften zur Jahresmitte 2005 gut 5,7 Mio. VL-Depots mit einem Vermögen von 8,5 Mrd. Euro. Bei VL schließt der Arbeitnehmer z.B. einen Fondssparplan seiner Wahl ab und der Arbeitgeber überweist monatlich den vereinbarten Betrag auf das VL-Depot. Je nach Tarifvertrag übernimmt der Arbeitgeber die Sparrate vollständig oder Teile davon. Aber auch, wenn das Unternehmen keine VL zahlt, kann der Arbeitnehmer einen VL-Vertrag abschließen und zudem die staatliche Zulage erhalten. Ein VL-Vertrag läuft über sieben Jahre; davon wird sechs Jahre lang monatlich eingezahlt, und ein Jahr ruht der Vertrag. Die einfache Abwicklung beim VL-Sparen sollte auch als Vorbild für das staatlich geförderte Altersvorsorge-Sparen dienen. Der BVI verzeichnete zum 30. Juni 2005 insgesamt 391.639 Riester-Fondsverträge. In den vergangenen sechs Monaten stieg die Anzahl somit um rund 32.000. Mit dieser verhaltenen Entwicklung zeigt sich der Verband unzufrieden.

„Die Antwort auf die Zurückhaltung vieler Bundesbürger kann nur eine radikale Vereinfachung des Alterssicherungssystems sein“, so Stefan Seip, BVI-Hauptgeschäftsführer. Das BVI-Konzept eines Altersvorsorge-Kontos sieht zwei Regeln vor. Erstens darf über das Vermögen erst nach dem 60. Lebensjahr verfügt werden; zweitens müssen die eingezahlten Beiträge vom Produktanbieter garantiert werden. Wie das Geld im Alter verwendet wird, ist Sache des Sparers. Außerdem ist das angesparte Kapital vererblich. Auch können in diesem Konzept privates und betriebliches Altersvorsorge-Sparen kombiniert werden. Bei einem Jobwechsel wird das Konto ohne Formalitäten zum neuen Arbeitgeber mitgenommen. Es kann aber auch zeitweise oder dauerhaft ruhen oder ausschließlich mit Beiträgen der privaten Altersvorsorge weiter geführt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt Telefon: 069/154090-0, Telefax: 069/5971406

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