Pressemitteilung | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

Berndt: „Strikt und konsequent am europäischen Stabilitätspakt festhalten“

(Berlin) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) fordert dazu auf, am europäischen Stabilitätspakt strikt und konsequent festzuhalten. „Der Stabilitätspakt stärkt das Vertrauen in die gemeinsame Währung durch finanzpolitische Solidität“, so Dr. Holger Berndt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des (DSGV), am 20 Juni 2002 in Berlin.

Die Forderung der Sicherung der Stabilität und des Vertrauens in die europäische Währung ist eine der drei Kernforderungen des DSGV, die in einem Positionspapier anlässlich des Konventes zur Zukunft der Europäischen Union niedergelegt wurden. Der Konvent wurde im Dezember 2001 eingesetzt, um einen Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag vorzubereiten.

Berndt wies darauf hin, dass mit dem Übergang zur europäischen Geldpolitik die nationalen Regierungen keinesfalls ihrer Verantwortung für einen stabilen Geldwert enthoben seien. „Die europäische Zentralbank kann nur dann ihrem geldpolitischen Auftrag dauerhaft gerecht werden, wenn die einzelnen Regierungen die europäische Geldpolitik mit nationalen strukturellen Reformen absichern.“

Der DSGV spricht sich in seinem Positionspapier dafür aus, ein „Europa der Regionen“ zu realisieren. „Das Prinzip der Subsidiarität, demzufolge nur das auf höherer Ebene geregelt werden soll, was die darunter liegenden Ebenen selbst nicht hinreichend regeln können, muss für die EU wegweisender Grundsatz bei der konkreten Arbeit sein. Global denken - lokal handeln: diese Leitlinie der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe gilt gleichermaßen für die EU“, so Berndt. Die EU müsse deshalb der gemeinsame Rahmen sein, der Unterschiede und den Wettbewerb der Systeme zulasse.

Schließlich fordert der DSGV Brüssel dazu auf, die Neutralität gegenüber unterschiedlichen Eigentumsordnungen zu wahren. „Auch künftig müssen die Existenz und die diskriminierungsfreie Betätigung von Unternehmen der öffentlichen Hand - sei es in privater oder öffentlicher Rechtsform - am Markt gewährleistet sein.“ Es müsse auch künftig im alleinigen Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, ob gemeinwohlorientierte wirtschaftliche Leistungen - unter entsprechender staatlicher Regulierung - durch private oder durch öffentliche Unternehmen erbracht würden; natürlich unter Beachtung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft. Berndt: „Eine offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb bedeutet eben auch Vielfalt institutioneller Vereinbarungen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin Behrenstr. 31 10117 Berlin Telefon: 030/202250 Telefax: 030/20225250

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