Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Beschlüsse des EU-Umweltausschusses zur Abfallrahmenrichtlinie / Nicht der Weisheit letzter Schluss / bvse fordert mehr Praxisnähe und Bürokratieabbau

(Bonn) - Nach Meinung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. müssen die Beschlüsse des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zur Abfallrahmenrichtlinie „deutlich“ nachgebessert werden. Die momentane Beschlusslage „kann und darf so nicht Bestand haben“.

Der bvse befürworte nach den Worten seines Präsidenten Burkhard Landers zwar grundsätzlich die fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung - Wiederverwendung - Recycling - andere Verwertungsverfahren - Beseitigung), lehne aber die damit verbundenen Lebenszyklusanalysen als „kontraproduktiv“ strikt ab. „Wir brauchen eine klare Abfallhierarchie, aber das bürokratische Monster der Lebenszyklusanalysen wird im Ergebnis das Recycling in Deutschland nicht erleichtern, sondern behindern“, machte Landers deutlich.

Nach Ansicht des bvse können auf Grund der Komplexität der Darstellungen die notwendigen Analysen nur von staatlicherseits beauftragten und bezahlten Wissenschaftlern erstellt werden. Diese müssten die für ihre Arbeit notwendigen Daten in der Praxis abfragen und schafften dadurch neuen bürokratischen Aufwand, der sich wegen der ständig notwendigen Kontrolle der Diagramme nach der Fertigstellung fortsetzen werde. Zudem solle die fünfstufige Hierarchie auch so gefasst sein, dass eine flexible Handhabung in Anpassung an die Entsorgungserfordernisse der verschiedenen Stoffströme möglich bleibe. So müssten weitere Kriterien Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel der Nachhaltigkeitsgedanke, die technische Machbarkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie der Ressourcenschutz.

Auch die neue Verwertungsdefinition werde den Gegebenheiten der Praxis nicht gerecht. „Wenn nur noch die Letztbehandlung als Verwertungsverfahren anerkannt wird, dann geht das völlig an der Praxis der arbeitsteilig organisierten Recyclingbranche vorbei“, kritisierte der bvse-Präsident. Die Verwertung sei ein Arbeitsprozess in mehreren Verfahrensschritten und es sei weder logisch noch handhabbar, nur den letzten Verwertungsschritt als Verwertungsmaßnahme anzusehen.

Als „schwer nachvollziehbar“ bezeichnete der bvse auch die Beschlüsse des EU-Umweltausschusses zum Altölmarkt. Eine Regulierung sei hier ersichtlich nicht erforderlich und störe nur das Gesamtsystem der Altölentsorgung. Durch den funktionierenden Wettbewerb der verschiedenen Verwertungsverfahren werde die Sammlung großer Mengen an Altölen gewährleistet, die ansonsten der unkontrollierten Verbrennung anheim fallen würden. Mehrere nationale wie europäische Studien hätten zudem bewiesen, dass es aus ökologischer Sicht keinen Grund für eine Regelung gebe, die einseitig den Vorrang für die Aufbereitung von Altöl vorschreibe. Auch aus rechtlicher Sicht spricht der durch den EG-Vertrag garantierte freie Warenverkehr gegen die Anordnung des Vorrangs, da dieser ohne sachliche Rechtfertigung beeinträchtigt werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Jörg Lacher, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999

(bl)

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