Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Bis zum 31. Dezember 2013 alte WĂ€rme- und WarmwasserzĂ€hler austauschen / Verbundene Anlagen mĂŒssen WĂ€rmezĂ€hler haben

(Berlin) - Am 31. Dezember 2013 endet der Bestandsschutz fĂŒr Ă€ltere GerĂ€te zur Erfassung des Energieverbrauchs fĂŒr WĂ€rme und Warmwasser. Vermieter mĂŒssen bis zum Jahresende diese GerĂ€te austauschen. Darauf weist der EigentĂŒmerverband Haus & Grund Deutschland hin. Vermieter mĂŒssen zudem auch bei verbundenen Anlagen fĂŒr Heizung und Warmwasser dafĂŒr Sorge tragen, dass ab dem kommenden Jahr die auf die Warmwasserbereitung entfallende WĂ€rme separat gemessen wird.

Bisher können sogenannte Warmwasserkostenverteiler, die am 1. Januar 1987 bereits in den GebĂ€uden eingebaut waren und sich grundsĂ€tzlich zur Verbrauchserfassung eigneten, weiter verwendet werden. Dies gilt auch fĂŒr Heizkostenverteiler, die am 1. Juli 1981 installiert waren. Vermieter dĂŒrfen diese GerĂ€te im kommenden Jahr nur noch verwenden, wenn diese den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sollte dies nicht der Fall, können die Mieter laut Heizkostenverordnung die auf sie entfallenden Kosten fĂŒr Heizung und Warmwasser um 15 Prozent mindern. Haus & Grund empfiehlt, die vorhandenen GerĂ€te im Zweifel von einem Fachmann ĂŒberprĂŒfen zu lassen und gegebenenfalls auszutauschen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Fax: (030) 20216-555

(cl)

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