Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Brüssel erzwingt Umdenken bei deutscher Rechnungslegung

(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002, die Konzernrechnungslegung nach den International Accounting Standards (IAS) ab 2005 für Unternehmen in Europa einzuführen. Der Verband erwartet, dass nun auch der Rat der Europäischen Union dem Vorhaben zustimmen wird.

Die zukünftige Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Mitgliedsstaaten der EU erhöhe die Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen und sei ein wichtiger Schritt hin zu einem effizienten EU-Kapitalmarkt. Die Unternehmen hätten nun Planungssicherheit und könnten ihre begonnenen Projekte zur Umstellung auf IAS vollenden.

"Der deutsche Gesetzgeber muss die Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Einführung von IAS ab 2005 spätestens jetzt zum Anlass nehmen, die Diskussion über die Neuorientierung der Rechnungslegung mit der gesamten deutschen Wirtschaft zu führen", sagte Lothar Jerzembek, Bereichsleiter Bilanzierung des VÖB, am 13. März in Berlin. Hierbei müsse der deutsche Gesetzgeber das Ziel verfolgen, die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für den Einzel- und Konzernabschluss eines Unternehmens wieder einheitlich zu gestalten.

Jerzembek erläuterte, dass die für das deutsche Bilanzrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht wegweisenden Vorschläge des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom November 2001 in weiten Kreisen der deutschen Unternehmen und bei der Mehrzahl der deutschen Politiker überhaupt noch nicht registriert worden seien. Der DSR wolle die EU-Fair-Value-Richtlinie vom September 2001 in nationales Recht umsetzen und habe bestimmte Mitgliedsstaatenwahlrechte zukunftsorientiert ausgelegt. Sein Vorschlag führe zu einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Finanzinstrumente im Einzelabschluss und Konzernabschluss. Er stelle das Maßgeblichkeitsprinzip und den Grundsatz der Kapitalerhaltung zur Diskussion. Diese Zielrichtung des DSR werde vom VÖB unterstützt.

Ab 2004 müsse IAS 39, ein wesentlicher, wegen seiner schwierigen Handhabbarkeit umstrittener Rechnungslegungsstandard, ein Jahr vor dem großen Systemwechsel in der Konzernrechnungslegung auf IAS angewendet werden. Der VÖB fordert daher, dass Deutschland die bevorstehende inhaltliche Revision von IAS 39 zum Anlass nehmen müsse, auf europäischer Ebene die verpflichtende Anwendung der EU-Fair-Value-Richtlinie ab 2004 in eine freiwillige Anwendung umzuwandeln.

"Unternehmen, die die Umstellung ihrer Rechnungslegung und die Anwendung von IAS für das Jahr 2005 planen, können die dann gültigen internationalen Rechnungslegungsstandards uneingeschränkt anwenden", so Jerzembek.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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