Pressemitteilung | Ärztekammer Niedersachsen

Bundesdeutsches Staatsexamen für alle Ärzte!

(Hannover) - Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, will mit deutschem Staatsexamen Patientensicherheit gewährleisten

"Um die Qualität der ärztlichen Versorgung in Deutschland sicherzustellen, muss das deutsche Staatsexamen für alle Ärzte gelten - seien es deutsche Staatsbürger oder zugewanderte Mitbürger aus Drittstaaten beziehungsweise Nicht-EU-Ländern", fordert Ärztekammerpräsidentin Dr. Martina Wenker.

Die Zuwanderung von Ärzten aus allen Teilen der Welt hält weiter an. "Bislang ist die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsnachweisen in den Bundesländern nicht vergleichbar geregelt, für die Approbationsbehörden ist jeder Vorgang wie ein Einzelfall zu behandeln", erklärt Wenker. Bei jedem Bewerber muss geprüft werden, ob die im Heimatland absolvierte Ausbildung mit der durch das deutsche Staatsexamen gewährleisteten Qualität vergleichbar ist. "Diese Prüfung ist hinsichtlich der Sicherheit der Entscheidung und somit des Schutzes der Patienten nicht ausreichend", mahnt die Lungenfachärztin Wenker.

Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, die auch Vizepräsidentin der Bundesärztekammer ist, plädiert dafür, dass jeder, der in Deutschland als Arzt tätig sein möchte, zuerst das deutsche Staatsexamen bestehen muss - unabhängig von seiner vorausgegangenen Ausbildung. "Nur diejenigen, die das deutsche Staatsexamen erfolgreich absolviert haben, können eine ärztliche Versorgung auf dem gewohnt hohen Qualitätsniveau sicherstellen", betont Wenker.

So handhaben es zum Beispiel auch die USA: Wer in den Staaten als Facharzt tätig sein will, muss - egal ob US-Bürger oder Ausländer - in einem dreistufigen Verfahren das United States Medical Licensing Exam (USMLE) absolvieren. Hier werden die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Theorie und Praxis geprüft sowie die Sprachkenntnisse bestätigt, ohne die ein erfolgreicher Abschluss nicht möglich wäre.

"Wenn wir das deutsche Staatsexamen für alle fordern, müssen wir aber auch sicherstellen, dass die ausländischen Bewerber entsprechend gefördert werden", so die Ärztekammerpräsidentin. "Getreu dem Motto 'Fordern und Fördern' muss eine gut strukturierte Betreuung gewährleistet sein. Diese muss dann auch eine zentrale Anlaufstelle und die Bereitstellung ausführlicher Informationen beinhalten."

Die Ärztekammerpräsidentin präzisiert mit ihrer Forderung den Beschluss des 120. Deutschen Ärztetags 2017, in dem es heißt, dass "die Gleichwertigkeit der medizinischen Grundausbildung aus Drittstaaten in einem bundeseinheitlichen Verfahren und mittels einer gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde abzulegenden Prüfung nachzuweisen ist."

"Meiner Meinung nach kann so ein bundeseinheitliches Verfahren nur das deutsche Staatsexamen sein", definiert Wenker. Schließlich genießt das Medizinstudium in Deutschland und das hier absolvierte ärztliche Staatsexamen weltweit einen hervorragenden Ruf als Garant für eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung und Patientenversorgung auf höchstem Niveau.

Quelle und Kontaktadresse:
Ärztekammer Niedersachsen Pressestelle Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon: (0511) 38002, Fax: (0511) 3802240

(cl)

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