Pressemitteilung | Bioland e.V. - Bundesverband

Bundeskabinett einigt sich auf halbgaren Gesetzentwurf zur Neuregelung des Gentechnikrechts / Bioland fordert Nachbesserungen zum Schutz einer gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung

(Mainz) - Als halbgar und inkonsequent bezeichnete Thomas Dosch, Bioland Bundesvorsitzender, den am 11. Februar vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Neuregelung des Gentechnikrechts in Deutschland. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen würden für die Zukunft in keiner Weise den Schutz einer gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung sicher stellen. „Im Kompetenzstreit zwischen Verbraucher-, Wirtschafts- und Forschungsressort drohen Bürgerrechte wie Wahlfreiheit und Transparenz auf der Strecke zu bleiben“, so Thomas Dosch.Vorgesehene Haftungsregelungen für den Schadensfall sind ungenügend. Den Landwirten bleibe derzeit nur die Möglichkeit, sich in Notgemeinschaften zusammen zu schließen und selbst gentechnikfreie Zonen zu organisieren.

Das Gesetz diene in erster Linie dazu, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen. Nicht-Gentechnik-Landwirte könnten nur unter erschwerten Bedingungen und außerhalb praxisgerechter Fristen erfahren, wo Gentechnikpflanzen ausgebracht werden sollen. Damit bleibe ihnen keinerlei Möglichkeit, sich durch eigene Anbaumaßnahmen vor Belastungen zu schützen. Zwar sei die Bundesregierung grundsätzlich gezwungen, internationales Recht umzusetzen. Sie habe jedoch bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen laut EU-Freisetzungsrichtlinie ausdrücklich das Recht, „das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern“. Die Risiken durch gentechnische Verunreinigungen, insbesondere hinsichtlich der möglichen Vermögensschäden dass selbst die Versicherungswirtschaft nicht bereit sei, diese zu versichern. Damit liege das Risiko für den Anbau von Genpflanzen fast ausschließlich gerade bei den Landwirten und Lebensmittelverarbeitern, die Gentechnik ausschließen wollen. Der Gesetzentwurf sehe zwar Haftungsregelungen vor. Diese sollen nach Auffassung der Bundesregierung jedoch erst greifen, wenn die Belastungen durch gentechnische Verunreinigungen über gesetzlich definierten Grenzwerten festzustellen sind – unabhängig davon, ob ein tatsächlicher Schaden durch Verkaufseinbußen bei Verunreinigungen unterhalb der willkürlich festgelegten Grenzwerte eintritt oder nicht.

Darüber hinaus obliege es den Nicht-Gentechnik-Anwendern durch aufwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen sicher zu stellen, dass keine GVO-Verunreinigungen in ihren Produkten vorkommen. Dies verteure zukünftig gerade die gentechnikfreien Lebensmittel und belaste die Verbraucher, die heute zu über 70 Prozent klar ihre Ablehnung von GVO-Lebensmitteln zum Ausdruck bringen. Pläne für die Durchführung von Rückrufaktionen im Schadensfall sehe der Gesetzentwurf nicht vor. Das Beispiel des Starlink-Mais und der damit verbundenen Rückrufmaßnahmen in den USA zeigt jedoch, dass hier dringend Handlungsbedarf bestehe.

Welche konkreten Maßnahmen von Gentechnik-Anbauern zu ergreifen sind, um die Ausbreitung von GVOs zu vermeiden, sei bisher nicht geregelt. Dies solle laut Bundesregierung in einer eigenen Rechtsverordnung festgelegt werden. Diese stehe jedoch noch, so Thomas Dosch, „in den Sternen“. Bei der Festlegung dieser Rechtsvorschriften seien insbesondere auch die Belange der Imkereibetriebe zu berücksichtigen, die in ihrer Existenz von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen besonders bedroht sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Bioland - Bundesverband für organisch-biologischen Landbau e.V. Kaiserstr. 18, 55116 Mainz Telefon: 06131/239790, Telefax: 06131/2397927

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