Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Bundeskabinett vereinfacht Anbieterwechsel beim Strom / Haus & Grund: Erst jeder 20. Haushalt hat Stromanbieter gewechselt

(Berlin) - Die meisten Deutschen beziehen immer noch Strom in der oft teuren Grundversorgung. Die Bundesregierung hat jetzt den Wechsel zu neuen Stromlieferanten durch die Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas erleichtert. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund begrüßt die beschlossene Änderung und schätzt das Einsparpotenzial auf mehr als 15 Prozent.

Beim einem Wechsel des Stromanbieters In Berlin sind für eine Familie mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch beim Wechsel aus dem Grundtarif zum besten Anbieter etwa 16 Prozent Ersparnis drin, in München und Hamburg 18 Prozent sowie in Köln immerhin knapp 15 Prozent.

„Es ist nicht zu verstehen, dass in Deutschland schätzungsweise erst jeder 20. Privathaushalt den Stromanbieter gewechselt hat – und das acht Jahre nach der Öffnung des Strommarktes für den Wettbewerb“, so Rüdiger Dorn, Präsident von Haus & Grund. Wer beim Einzug in ein Haus oder eine Wohnung nicht aufpasst, landet beim Anklemmen des Stroms automatisch in der Grundversorgung und musste dort bisher auch lange bleiben.

Künftig entfällt die Mindestlaufzeit von einem Jahr für Grundversorgungsverträge. Haushaltskunden, die z.B. nach einem Umzug zunächst einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben, sollen künftig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ihren Lieferanten wechseln können. Mit den neuen Verordnungen werden die allgemeinen Versorgungsbedingungen an den Ordnungsrahmen des Energiewirtschaftsgesetzes angepasst.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Stefan Diepenbrock, Presse Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

(sk)

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