Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Bundesnetzagentur verordnet Telekom Senkung der Einmalentgelte für Teilnehmeranschlussleitung und Line Sharing / VATM sieht positiven Impuls für Wettbewerb auf dem deutschen Breitbandmarkt

(Köln) - Mit der heute (29. Juni 2007) bekannt gegebenen Regulierungsverfügung hat die Bundesnetzagentur die Einmalentgelte für die Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitung und Line Sharing in nennenswertem Umfang gesenkt. Danach reduzieren sich die Preise, die die Deutsche Telekom AG den Wettbewerbern im kommenden Jahr für Neueinrichtung, Übernahme und Kündigung in Rechnung stellen darf, ab 1. Juli 2007 in den wichtigsten Fällen um zwischen zehn und 20 Prozent.

"Die heutige (29. Juni 2007) Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein positiver Impuls", bewertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Regulierungsentscheidung. "Gleichzeitig wurde damit auch der Ende Mai von der Telekom eingereichte Antrag auf eine drastische Erhöhung der Einmalentgelte zurückgewiesen."

"Die Bundesnetzagentur ist mit dieser Entscheidung ihrer Politik einer vorsichtigen Absenkung von Vorproduktpreisen treu geblieben", kommentiert Grützner weiter. "Die möglichen Absenkungspotenziale wurden jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft. So liegen die Einmalentgelte nun im europäischen Vergleich in Deutschland immer noch um bis zu 50 Prozent über dem Durchschnitt."

Die Einmalentgelte, die die Telekom ihren Konkurrenten in Rechnung stellt, haben nicht unbedeutenden Einfluss auf die Höhe der Endkundenpreise. Die heute (29. Juni 2007) von der Bundesnetzagentur genehmigten Einmalentgelte gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767725, Telefax: (0221) 3767726

(el)

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