Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Bundesrat soll Neuregelung zum verbesserten Verbraucherschutz nicht aufhalten

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Regierungskoalition aufgefordert, die verbraucherfreundlichen Neuregelungen zum Widerrufsrecht bei Krediten zum Immobilienerwerb auch gegen den Widerstand der Kreditwirtschaft durchzusetzen. Die Anfang Juni 2002 vom Bundestag verabschiedete Neuregelung wird derzeit aufgrund massiven Drucks der Banken im Bundesrat aufgehalten. „Im Bundesrat hat die Union mit ihrer Mehrheit nun die Gelegenheit zu zeigen, dass ihr der Schutz vor unseriösen Immobilienangeboten wichtiger ist als wahltaktisch motivierte Verzögerungen,“ so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Die gesetzliche Neuregelung war Anfang Juni vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden. Obwohl es nicht zustimmungsbedürftig ist, wird es derzeit im Bundesrat aufgehalten. Hintergrund ist der massive Widerstand aus der Kredit- und Immobilienwirtschaft, die argumentiert, die Neuregelung gehe weit über die Erfordernisse des EuGH-Urteils vom Dezember 2001 hinaus. „Die Bundesregierung hat zutreffend erkannt, dass es nicht allein damit getan ist, dass Verbraucher bei Haustürgeschäften mit Immobiliarkreditverträgen ein wirksames Widerrufsrecht haben,“ so vzbv-Jurist Frank-Christian Pauli. „Die Widerrufsfolgen müssen auch so gestaltet sein, dass Verbraucher dieses Recht überhaupt wahrnehmen können.“ Das war bisher fast ausgeschlossen, da Verbraucher beispielsweise gezwungen waren, das Darlehen innerhalb von zwei Wochen zurückzuzahlen. Dazu hätten sie allerdings die betreffende Immobilie verkaufen müssen – ein Akt der Unmöglichkeit, da diese in der Regel nicht einmal den Wert des Darlehens hatten.

Die jetzt artikulierten Bedenken der Kredit- und Immobilienwirtschaft sind nach Auffassung des vzbv stark übertrieben. So hat der bisherige Ausschluss des sog. verbundenen Geschäfts zur gemeinsamen Behandlung von Immobilienerwerb und Finanzierung einseitig den Verbraucher benachteiligt. „Die Branche hat es nicht vermocht, die seit Jahrzehnten operierenden schwarzen Schafe in die Schranken zu verweisen,“ so vzbv-Experte Pauli. „Dadurch sind mehrere hunderttausend Anleger um ihr Vermögen gebracht worden.“ Wenn jetzt das Risiko angemessener auf Verbraucher und Kreditgeber verteilt wird, ist dies nur sinnvoll und die einzige Chance, dem Missbrauch durch mehr Verantwortung zu begegnen.

Die neue Regelung zum verbundenen Geschäft bei Immobiliardarlehen ist bereits ein Kompromiss; denn sie ist aus Verbrauchersicht bedauerlicherweise bereits enger gefasst als bei anderen Darlehen. Ihre Anwendungsvoraussetzungen orientieren sich jedoch an den bekannten schädigenden Praktiken und helfen damit den Betroffenen.

„Der jetzt beschworene Untergang der Bauträgerfinanzierung wird durch den verbesserten Verbraucherschutz nicht ausgelöst,“ so Pauli. „Wenn die Branche schon heute Schwierigkeiten hat, so hat dies andere Gründe. Wer verantwortungsvolle Finanzierungsmodelle gestaltet, schützt im Ergebnis nicht nur den Verbraucher, sondern auch Immobilienwirtschaft und Banken vor Insolvenz.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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