Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Bundesregierung stellt mit ihrer Zustimmung zur Mineralölsteuersubventionierung in den EU-Beitrittsländern Gerechtigkeitsaspekte auf den Kopf / Deutsches Verkehrsgewerbe wird schwer geschädigt

(Frankfurt am Main) – Viele Jahre wurde sondiert, gestritten und verhandelt, bis die Verträge über den Beitritt von 10 mittel- und osteuropäischen Staaten zwischen EU-Kommission und Beitrittsstaaten unter Dach und Fach waren. In allen 25 Staaten der „neuen EU“ wurde den ausgehandelten Bedingungen zugestimmt, teils durch Parlamentsbeschlüsse, teils sogar durch Volksabstimmungen. Und mit großem Jubel wurde das zweifellos historische Ereignis der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 gefeiert.

Den „Vätern“ dieser Erweiterung war stets eines bewusst: Das Funktionieren eines so großen Binnenmarktes bedarf gemeinsamer Regeln, die für alle Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen gelten. Grundsätzlich sollte daher das Rechtssystem in sämtlichen Beitrittsstaaten zum 1. Mai 2004 dem EU-Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Zwar wurden vorübergehende Ausnahmen vereinbart, dezidiert dokumentiert in hunderten Seiten des Beitrittsvertrages. Auch im Verkehrsbereich: Gerade in diesem „mobilen“ Sektor besitzen Niederlassungen in den Beitrittsstaaten aufgrund niedriger Arbeits- und Sozialkosten große Standortvorteile und zwar nicht nur gegenüber mittelständischen deutschen Transportunternehmen, sondern gegenüber allen bisherigen EU-Mitgliedsstaaten. In einem Punkt schienen sich die Väter der Beitrittsverträge jedoch einig: Zumindest dort, wo der Staat über die Wettbewerbsbedingungen entscheidet, sollten von Anfang an gleiche Mindeststandards gelten. Im Bereich der verkehrsspezifischen fiskalischen Belastungen sollten daher – so in den Beitrittsverträgen festgelegt - ebenso wie bei der Überwachung von einheitlichen Lenk- und Ruhezeiten und bei der technischen Überwachung von Anfang an die von der EU vorgegebenen Mindestvorschriften auch in den Beitrittsstaaten vorgeschrieben sein.

Zwei Tage vor dem historischen Beitrittsdatum wurde dieser Konsens über Bord geworfen. „Just in time“ hat der EU-Ministerrat Justiz und Inneres – dafür doch eigentlich gar nicht zuständig - in Sachen Mineralölsteuer an den Beitrittsverträgen vorbei nun doch Ausnahmeregelungen vorgesehen. Diese erlauben zahlreichen Beitrittsstaaten, die in der Energiesteuerrichtlinie vorgegebenen EU-Mindest-Mineralölsteuersätze auf Dieselkraftstoff bis Ende 2012 deutlich zu unterschreiten. Um es deutlich zu machen: Während Deutschland den EU-Mindestsatz von 30,2 Cent je l heute um mehr als 50 % überschreitet, darf die Mineralölsteuer beispielsweise in Polen auf Jahre hinaus diesen Mindestsatz um rund 20 % unterschreiten! Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Karl Diller begründete die Zustimmung der Bundesregierung zur Mineralölsteuersubventionierung in den Beitrittsländern als einen Akt der Gerechtigkeit gegenüber den neuen EU-Mitgliedern. Den bisherigen EU-Staaten sei schließlich auch das Recht auf Abweichungen vom Mindestsatz zugestanden worden. Es ist die gleiche Bundesregierung, die dem deutschen Transportgewerbe bisher jegliche Anerkennung der exorbitanten Ökosteuerlasten verweigert und so die Verantwortung für den Verlust von rund 20 000 Arbeitsplätzen allein im letzten Jahr trägt.

Schon im Februar dieses Jahres hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. vor den fatalen Konsequenzen einer solchen Entscheidung gewarnt. Nicht nur werden osteuropäische Anbieter damit auf lange Zeit – zusätzlich zu ihren Personalkostenvorteilen - weiter von günstigeren Mineralölsteuerbelastungen an heimischen Tankstellen profitieren. Angesichts der Tatsache, dass damit unter anderem im EU-Nachbarland Polen die Treibstoffpreise deutlich günstiger sein werden als in Deutschland, wird der Tanktourismus zu Lasten des deutschen Gewerbes, das nicht grenznah angesiedelt ist, deutlich zunehmen. Die Folge sind noch höhere Arbeitsplatzverluste im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgewerbe. Der BGL rechnet mit 100 000 Arbeitsplätzen im deutschen Transportgewerbe, die mittelfristig zur Disposition stehen.

„Man mag sich darüber streiten, welches Ergebnis dieser Ministerratsentscheidung fataler ist: Der Verlust an Glaubwürdigkeit für eine gerechte Politik in der erweiterten EU oder der dem deutschen Transportgewerbe entstehende Schaden“, kommentiert BGL-Präsident Hermann Grewer den Ministerratsbeschluss.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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