Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Bundesregierung stellt sich gegen Beschluss des EU-Parlaments / Deutschland und Frankreich wollen verbraucherfreundliches Abkommen verhindern

(Henstedt-Ulzburg) - Die Bundesrepublik Deutschland versucht in den Verhandlungen zur Finanzmarktrichtlinie MiFID, die vom Europäischen Parlament eingebrachten Regeln zum Schutz von Versicherungskunden zu stoppen. Nach Informationen, die dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) vorliegen, blockiert die Deutsche Regierung zusammen mit Frankreich wichtige Neuregelungen. Diese sehen eigentlich vor, die Informationspflicht seitens der Versicherer für die klassischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen wie auch für fondsgebundene Anlageprodukte auszuweiten und an die Transparenzpflichten anderer Finanzdienstleister anzupassen. Diese Pläne drohen aber an den Gegenstimmen der nationalen Regierungen von Deutschland und Frankreich zu scheitern. "Mit dieser Entscheidung brüskiert die Bundesregierung Parlament und Verbraucher, nur um die Versicherungswirtschaft nun auch europaweit zu privilegieren", kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e. V., das Vorgehen Deutschlands.
Die Position des EU-Parlaments forderte, dass für Anlageprodukte im Versicherungsmantel die gleichen Anlegerschutzstandards gelten, wie für klassische Finanzanlagen. Dies hätte die Einführung eines verpflichtenden Kurzinformationsdokumentes für alle Anlageprodukte - auch Angebote von Lebensversicherern - bedeutet. Kleinanleger erhalten dadurch klare, vergleichbare und vollständige Informationen über ein Sparprodukt. Insbesondere sollen die Vermittler ihre Provisionen gesondert ausweisen, damit der Kunde die Gesamtkosten des Investments abschätzen kann. Nach den Plänen des EU-Parlaments fielen auch Lebens- und Rentenversicherungen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Deutschland und Frankreich wollen diese Gleichbehandlung von Lebensversicherungsprodukten auf der einen Seite, und anderen Anlageformen wie etwa Fondssparen auf der anderen Seite, kippen. "Wir fordern die Bundesregierung auf, sich hinter die Position des EU-Parlamentes zu stellen", so Kleinlein. "Wir brauchen endlich einheitliche Regeln für alle Formen der Ansparprodukte." Die Pläne der Regierung führen zu uneinheitlichen Regeln, die die Lebensversicherer begünstigen.

Wie bei den Lebensversicherern gelernt, wollen Deutschland und Frankreich durch die Änderung des Kleingedruckten die Regelungen aufweichen. Anstatt wie vom Europaparlament gefordert "gleiche" (engl. same) Vorgaben für die Lebensversicherer zu fordern, sollen nun nur noch "vergleichbare" (engl. equal) Vorgaben gelten. Damit würde der Versicherungswirtschaft ein Sonderweg geebnet. "Hier versuchen Deutschland und Frankreich über einen semantischen Trick dafür zu sorgen, dass Lebensversicherungsangebote nicht direkt mit Angeboten andere Finanzdienstleister vergleichbar würden", macht Kleinlein deutlich.

Der Text erhält erst Gültigkeit, wenn sich Rat und Parlament auf einen Kompromiss geeinigt haben. Der BdV fordert die Bundesregierung daher auf, ihren Widerstand in diesem Punkt aufzugeben und auf das Parlament zuzugehen. Nach aktuellem Stand würde die neue Richtlinie frühestens 2016 in Kraft treten. "Wir hoffen, dass die Bundesregierung sich für die Verbraucher einsetzt und ihre Position noch überdenkt", so Kleinlein. Dies wäre ein klares Signal, dass unter der neuen Regierung der Verbraucherschutz tatsächlich ernst genommen würde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

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