Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Bundesumweltministerium weicht vor einer Haftungsverpflichtung für Waldschäden zurück

(Berlin) - In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu der Richtlinie für eine europäische und nationale Umwelthaftung der Europäischen Kommission, vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, dass eine Haftung des Staates „sachlich nicht gerechtfertigt“ sei. Wegen „unüberschaubarer zusätzlicher finanzieller und sonstiger Risiken“ kritisiert die Bundesregierung den von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag, der eine „Ausfallhaftung“ des Staates für Schäden beispielsweise durch Luftschadstoffe an der „biologischen Vielfalt“ vorsieht.

Eine Ökohaftung des Staates wird abgelehnt, weil sie „im Widerspruch zum Verursacherprinzip“ stünde und die Erfassung der Schäden „mit erheblichem Aufwand“ verbunden sei.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) wirft der Bundesregierung vor, sie lasse die Waldbesitzer im sauren Regen stehen, obwohl die Regierungsparteien zu Oppositionszeiten lautstark eine Entschädigungsregelung für immissionsbedingte Waldschäden eingefordert hätten. Für die Waldbesitzer ist es nicht akzeptabel, dass der Staat seine Pflicht zum Schutz des Eigentums grob vernachlässige, wenn er keine geeignete gesetzliche Regelung zur Entschädigung der messbaren Vermögensschäden der Waldbesitzer schaffe.

„Eine unmittelbare Zuordnung der sog. Distanz- und Summationsschäden zu den einzelnen luftverschmutzenden Schadensverursachern ist nicht möglich. Deshalb hat der Staat selbst eine Haftungsverpflichtung für die von ihm zugelassenen Schäden“, so der Präsident der AGDW, Michael Prinz zu Salm-Salm.
Die Waldbesitzerverbände betonen, es gehe hierbei nicht um eine Vergütung, sondern um die Schutzpflicht des Staates, die dem Vorsorgegedanken entspreche. Denn eine geeignete Entschädigungsregelung zwinge den Staat zu einer wirksamen Politik, die Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen.

Die Antwort der Bundesregierung sei umso unverständlicher, da das Umweltministerium bei der Formulierung von Naturschutzauflagen sonst außerordentlich erfindungsreich sei. Mindestens diese Kreativität erwarten die Waldbesitzer nun auch, wenn es um den verfassungsgemäßen Schutz des Eigentums und um die Beseitigung von Umweltschäden gehe.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18 10117 Berlin Telefon: 030/31807923 Telefax: 030/31807924

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