Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Bundesverfassungsgericht sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil einen deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den Regelsätzen angemahnt. Das zeigt sich insbesondere beim Betrag für Haushaltsstrom, bei langlebigen Gütern wie Waschmaschinen und den Mobilitätskosten. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem die dringend notwendige Erhöhung der Regelbedarfe für ALG II-Haushalte um 50 Euro pro Monat.

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist als weitere Aufforderung an den Gesetzgeber zu sehen, für arme Menschen wirklich ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen", macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Nun ist der Gesetzgeber gefordert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V., Berliner Büro - Haus der Deutschen Caritas Pressestelle Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(sy)

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