Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

CETA-Entscheidung bringt Vorteile

(Berlin) - Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorläufig auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands abgelehnt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada sichert beiderseits des Atlantiks beträchtliche Wachstums- und Wohlstandsgewinne, auch für das deutsche Handwerk. Es ist daher gut, dass das Bundesverfassungsgericht "grünes Licht" dafür gegeben hat, dass wichtige Elemente der CETA-Vereinbarung nach der Vertragsunterzeichnung am 27. Oktober und der anschließenden Zustimmung durch das EU-Parlament in Deutschland zunächst vorläufig in Kraft gesetzt werden können. Die umfassende Inkraftsetzung von CETA steht in Deutschland unter Parlamentsvorbehalt."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sy)

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