Pressemitteilung | Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)

Cannabis als Medizin: Grundsätzlich sinnvolle gesetzliche Regelungen

(Berlin) - "Vor allem die in letzter Minute erreichten Änderungen im Gesetzentwurf stimmen uns optimistisch, dass nun ein lange währendes Versorgungsproblem für Patientinnen und Patienten vor allem in der
Schmerz- und Palliativversorgung und mit schwerwiegenden Erkrankungen weitgehend vernünftig gesetzlich geregelt ist", erklärte Prof. Dr. Dr.
Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD). Der BVSD begrüßt im Grundsatz das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz zu Änderungen betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften und damit der prinzipiellen Möglichkeit zur Verschreibung und vor allem Erstattung von Cannabisblüten und Cannabisextrakten zu medizinischen Zwecken.

"Wir haben uns im Gesetzgebungsprozess für einige aus unserer Sicht sinnvolle Änderungen eingesetzt. Insbesondere konnte erreicht werden, dass die Gesamtlast des Genehmigungsverfahrens nicht auf die Vertragsärzte abgeladen wurde, sondern den Krankenkassen nun bei den Regelungen zur Kostenübernahme enge Grenzen gesetzt sind", erläuterte Nadstawek. Nach den bisherigen Plänen sollte der verordnete Arzt den Versorgungsbedarf ausführlich begründen. Nach dem heute verabschiedeten Gesetz liegt die Beweislast bei den Krankenkassen, Gründe anzugeben, warum Medizinalhanf ihrer Ansicht nach keine angemessene Therapie für den jeweiligen Patienten ist.

Nadstawek weiter: "Für Versicherte, die Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erhalten, hat der Verordnungsgeber die Genehmigungsfrist der Krankenkassen jetzt auf drei Tage festgelegt. Diese verkürzte zeitliche Frist halten wir ebenfalls für eine richtige und angemessene Maßnahme". Für die erstmalige Leistung bei einem Versicherten mit anderen Erkrankungen ist die Genehmigung durch die Krankenkasse bei einer Frist von drei bzw. fünf Wochen vorgesehen.

Im Bereich der Therapie chronischer Schmerzen, in der Tumorschmerztherapie und der Palliativmedizin bestätigen wissenschaftliche Studien eine Wirksamkeit von medizinischem Cannabis. "So existieren eine Reihe klinischer Studien, die die Effektivität von Cannabinoiden bei chronischen Schmerzen untersucht haben. Daneben bewirkt medizinisches Cannabis auch eine Steigerung des Appetits und des allgemeinen Wohlbefindens gerade bei Palliativpatienten. Übelkeit kann mit medizinischem Cannabis bei Tumorschmerzpatienten effektiv behandelt werden", sagte Nadstawek.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) Wolfgang Straßmeir, Geschäftsführer Alt-Moabit 101 b, 10559 Berlin Telefon: (030) 2 88 67 260, Fax: (030) 2 88 67 261

(dw)

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