Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV: Grundrecht auf Asyl nicht disponibel

(Berlin) - Mit äußerstem Befremden hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die in einem Interview geäußerten Vorstellungen des Bundesinnenministers zur Kenntnis genommen, politisch Verfolgten nur in einem begrenzten Umfang in Deutschland Asyl zu gewähren und sie ggf. sogar in ihre Heimatregion zurückzuschicken. Das Grundrecht auf Asyl genießt Verfassungsrang. Es kann nicht relativiert werden.

"Eine schleichende Grundgesetzänderung durch europäische Regelungen lehnen wir entschieden ab", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV. Nachvollziehbar wäre eine europäische Regelung über die Verteilung der Lasten in der aktuellen Flüchtlingssituation. Dies dürfe aber nicht dazu führen, das verfassungsrechtlich gewährte Asylrecht aufzuweichen. "Wir erwarten von einem Verfassungsminister, das Grundgesetz zu verteidigen, so Schellenberg weiter.

Würde man diese Überlegungen auf andere Bereiche übertragen, könnte man daran denken, den Zugang zu Gerichten zu kontingentieren. Die ersten 1.000 Klagen würden zugelassen, der Rest müsste sein Problem privat lösen. Einen solchen Vorschlag würde in Deutschland selbstverständlich niemand unterbreiten, so der DAV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(dw)

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