Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV fordert Änderung der Novel-Food-Verordnung / Born: Klonfleisch darf nicht in den Lebensmittelmarkt kommen

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) verfolgt mit großer Sorge die Diskussion zur Änderungen der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, der Novel-Food-Verordnung. So wäre nach Einschätzung von DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born durch diesen Ver­ordnungsvorschlag eine Zulassung für Fleisch von geklonten Tieren als Lebensmittel für den menschlichen Verzehr grundsätzlich möglich. Dies müsse unbedingt verhindert werden, schrieb Born an den Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Gert Lindemann. Er forderte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, bei den weiteren Beratungen der Novel-Food-Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Klonfleisch nicht in den Lebensmittelmarkt kommen darf, ohne dass dieses von Landwirten und Verbrauchern akzeptiert wird. Seiner Ansicht nach wird eine Bewertung, die lediglich auf den Gesundheitsschutz abhebt, aber ethische Argumente sowie Fragen des Patentrechts weitgehend außer Acht lässt, der Thematik nicht gerecht.

In seinem Antwortbrief stimmte Staatssekretär Lindemann dieser Forderung des DBV zu. Er sagte zu, dass sich die deutsche Seite in den weiteren Beratungen des Verordnungsvorschlages in Brüssel dafür einsetzen werde, die Zulassung neuartiger Lebensmittel von einer ethischen Überprüfung abhängig zu machen. Mittlerweile hat sich auch der Bundesrat mit der Thematik beschäftigt und fordert entsprechende Korrekturen im Verordnungsvorschlag, wonach ein neuartiges Lebensmittel nur dann in die Gemeinschaftsliste aufgenommen werden darf, wenn hierzu keine ethischen Vorbehalte bestehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(el)

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