Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

DDV spricht sich erneut gegen Bußgeld aus

(Wiesbaden) - Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) stellt sich erneut gegen die Forderungen nach der Einführung eines Bußgeldes für die Verursacher unlauteren Telefonmarketings. Dabei bezieht sich der Verband auf die neuerlichen Interventionen der SPD.

Manfred Zöllmer (SPD), Vizevorsitzender des Verbraucherausschusses, hatte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ (FR) für eine Einführung von Bußgeld bei dem Verstoß gegen das Verbot unlauterer Telefonwerbung plädiert. Der DDV, Teilnehmer der kürzlich erfolgten internen Anhörung der SPD-Fraktion über Direktmarketing per Telefon, betont erneut seinen Konsens mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die die Einführung eines Bußgeldes ablehnt.

Der Verband nimmt erfreut zur Kenntnis, dass wesentliche Stimmen innerhalb der SPD nun ein Ende der Bußgelddiskussion anstreben. So hatte sich der SPD-Rechtspolitiker Dirk Manzewski in der „Frankfurter Rundschau“ gegen Zöllmers Forderung ausgesprochen. Zitat aus der „FR“ vom 27. April 2007: „Der SPD-Rechtspolitiker Dirk Manzewski nannte „Zöllmers Vorpreschen nicht nachvollziehbar. Man sollte Gesetze machen, die nicht nur populistisch sind, sondern auch eine Chance auf Erfolg haben“, sagte er der FR. Das Instrument Bußgeld ergebe "keinen Sinn" und sei "weiße Salbe".

Patrick Tapp, Vizepräsident für Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: „Als Teilnehmer aller wichtigen Anhörungen politischer Fraktionen zum Thema Telefonmarketing nehmen wir zunehmend wahr, dass nach pragmatischen und wirksamen Lösungen wie dem Verbot einer Rufnummer-Unterdrückung gesucht wird. Offensichtlich wurde erkannt, dass die Einführung von Bußgeldern nur ein populistisches Instrument ist, aber keine effektive Lösung.“

Der DDV hatte erst kürzlich in einem Brief an das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Vorschläge für einen effektiven Lösungsansatz unterbreitet:

- Die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien müssen ausgenutzt werden (Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung).

- Der ZPO-Ordnungsgeldrahmen von 250.000 Euro muss deutlich stärker als bisher durch die Gerichte ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Wiederholungstätern muss verhindert werden, dass Vertragsstrafen und Ordnungsgelder jeweils „aus der Portokasse“ bezahlt werden. Die Gerichte müssen hier mutiger bezüglich der festgesetzten Höhe werden.

- Es ist zu prüfen, ob der Störerbegriff (Handlungs-, Verhaltens-, Zustandsstörer) bemüht werden kann: aufgrund der bekannten Probleme, des Verantwortlichen habhaft zu werden, ist derjenige in die Verantwortung zu nehmen, der als Auftraggeber an der Spitze steht.

- In die gleiche Richtung gehen Überlegungen eines Fruchtziehungsverbotes, das den Nutznießer/ Auftraggeber trifft.

- Stärkung der Selbstregulierung – z.B. durch Schaffung einer Telefonmarketing-Beschwerdestelle. Diese sollte besetzt sein mit Vertretern der Branchenverbände, des Verbraucherschutzes und der Anwender.

Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V. Pressestelle Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 97793-0, Telefax: (0611) 97793-99

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