Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

DEHOGA mahnt grundlegende Reform des 325-Euro-Gesetzes an

(Berlin) - Am 8. Oktober steht das 325-Euro-Gesetz auf der Tagesordnung der Koalitionsverhandlungen von „Rot-Grün“. Angestoßen durch Peter Hartz hat die Runde den dringenden Reformbedarf bei den Mini-Jobbern erkannt. Die bisherigen Pläne, die Grenze für geringfügig Beschäftigte von 325 auf 500 Euro ausschließlich bei haushaltsnahen Dienstleistungen anheben zu wollen, kommentiert der Präsident des DEHOGA (Deutscher Hotel- Gaststättenverband), Ernst Fischer, mit den Worten: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum im haushaltsnahen Bereich – der ohnehin von Kontrollen verschont bleibt – die Notwendigkeit einer Flexibilisierung und Entlastung gesehen, dies aber für die Vielzahl der kleinen und mittelständischen Familienbetriebe im Gastgewerbe abgelehnt wird.“

Fischer fordert Mut und Entschlossenheit von den Koalitionären: „Weg mit der Sozialversicherungspflicht, her mit der alten Lohnsteuerpauschalierung bis 600 Euro bei den Mini-Jobbern, lautet deshalb unsere Forderung. Für ausschließlich geringfügig Beschäftigte sollte die 325-Euro-Grenze auf 600 Euro angehoben werden. Das bürokratische Ungeheuer `325-Euro-Gesetz` muss endlich zur Strecke gebracht werden. Nur durch eine grundlegende Reform der Mini-Jobs können legale Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum gefördert sowie der Binnenkonsum angekurbelt werden.“

Hotellerie und Gastronomie sind in besonderen Maße auf Nebenbeschäftigte angewiesen. Fischer hebt hervor: „Wer legale Arbeitsplätze schaffen will, muss das verkrustete Arbeitsrecht endlich entfesseln und für ´mehr Netto´ bei den Beschäftigten sorgen“. Eine Anhebung der 325-Euro-Grenze brächte den klein- und mittelständischen Unternehmern endlich das Beschäftigungsinstrument zurück, das sie benötigen, um viele legale Arbeitsplätze zu schaffen.

Der „Frontalangriff“ der Bundesregierung auf die Geldbeutel der Mitarbeiter hat sich im Gastgewerbe seit 1999 als beispielloser „Jobkiller“ erwiesen. Nach der Neuregelung im Jahre 1999 rollte eine noch nie da gewesene Kündigungswelle von geringfügig Nebenbeschäftigten über Hotellerie und Gastronomie in Deutschland, die zum Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen geführt hat. Aufgrund der Sozialabgaben- und Steuerlast lohnte sich die Arbeit nicht mehr für sie.

Hinzukommt die staatlich provozierte Flucht in die Schwarzarbeit, durch die der Staat erhebliche Steuerausfälle aus Einkommen, auf das zuvor durch den Arbeitgeber unkompliziert 20 % Lohnsteuerpauschale abgeführt wurde, erleidet. Nur eine Kostenentlastung dieser Nebenbeschäftigen wird die Allianz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – die gemeinsame Flucht in die Illegalität – verhindern und zu mehr legaler Arbeit und damit auch mehr Steueraufkommen führen.

In der momentanen Situation, in der Hotellerie und Gastronomie auf Grund der Konsumzurückhaltung mit massiven Umsatzrückgängen zu kämpfen haben, wären die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze und die Wiedereinführung der Lohnsteuerpauschalierung – sowohl für ausschließlich geringfügig Beschäftigte als auch für geringfügig Nebenbeschäftigte – ein wichtiges und unentbehrliches Signal, so Fischer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

NEWS TEILEN: