Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV: Eckpunkte zur Tarifeinheit sind inakzeptabel

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat an das Bundeskabinett appelliert, die jetzt bekannt gewordenen Eckpunkte zur Tarifeinheit am Mittwoch, 2. Juli, nicht zu beschließen. DJV- Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring kritisierte die Eckpunkte als Papier, das allein den Interessen der Arbeitgeber und der großen Gewerkschaftsorganisationen folge. "Den Spartengewerkschaften werden wesentliche Rechte beschnitten, wir halten das so für verfassungswidrig." Im Medienbereich habe sich die Tarifgemeinschaft von DJV und dju/ver.di über Jahrzehnte bewährt, die dramatisch beschriebenen Szenarien einer nicht mehr funktionsfähigen öffentlichen Infrastruktur seien aber auch mit Blick auf andere Berufsgewerkschaften wie den Marburger Bund absolut unhaltbar, die Sozialpartnerschaft funktioniere in Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor sehr gut.

Das geplante Gesetz soll sicherstellen, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gilt. Nur wenn die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ihre jeweiligen Zuständigkeiten abgestimmt haben und die Tarifverträge jeweils für verschiedene Arbeitnehmergruppen gelten (sog.
Tarifpluralität) oder wenn die Gewerkschaften inhaltsgleiche Tarifverträge geschlossen haben, soll das nicht greifen. Der mit einer Minderheitsgewerkschaft geschlossene Tarifvertrag soll künftig nur dann Wirkung für seine Mitglieder entfalten, wenn er wort- und inhaltsgleiche Regelungen wie der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft enthält. "Das ist völlig inakzeptabel", kommentierte Döhring. "Damit wäre die tarifpolitische Vertretung spezifischer Interessen wie die der Mitglieder des Deutschen Journalisten-Verbands in vielen Fällen praktisch unmöglich." Ebenso kritisch sei zu bewerten, dass bei Vorrang des Mehrheitstarifvertrages auch eine Erstreckung der Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft auf die Minderheitsgewerkschaft vorgesehen sei.
"Die so genannte Mehrheitsgewerkschaft kann die Abstimmung mit der Minderheitsgewerkschaft jederzeit aufkündigen und hätte so den Alleinvertretungsanspruch für alle übrigen Beschäftigten im Betrieb." Auch bleibe unter anderem unklar, wie eine Abstimmung überhaupt aussehen solle.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Eva Werner, Stellv. Pressesprecherin Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

NEWS TEILEN: