Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV erkämpft Signal für soziale Sicherheit

(Bonn) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), Mutterschaftsgeld an schwangere freie Journalistinnen wieder ab Beginn der Schutzfrist auszuzahlen. In den vergangenen zwölf Monaten hatte die DAK als einzige Krankenkasse in Deutschland diese Leistung in den ersten sechs Wochen verweigert. Die Entscheidung war von Experten scharf kritisiert worden. DJV-Bundesvorsitzender Rolf Lautenbach:

„Diese Diskriminierung von schwangeren freien Journalistinnen war für uns nicht hinnehmbar. Es ist vollkommen unakzeptabel, wenn eine Krankenkasse Schwangere ausgrenzen will.“ Mit Unterstützung ihrer Landesverbände hatten betroffene DJV- Mitglieder in den letzten Monaten verschiedene Widerspruchsverfahren gegen die DAK gewonnen. Nach einem weiteren erfolgreichen Verfahren, das vom DJV-Landesverband Berlin durchgeführt wurde, entschied sich die DAK jetzt, die umstrittene Regelung abzuschaffen und zur jahrzehntelang bewährten Praxis zurückzukehren. „Mit unserem Engagement haben wir ein Signal für soziale Sicherheit gesetzt“, erklärte Lautenbach.

Grundsätzlich haben freie Künstlerinnen und Publizistinnen, darunter auch freie Journalistinnen, während der vierzehnwöchigen Mutterschutzfrist Anspruch auf 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens, wenn sie über die Künstlersozialkasse einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören.

Der DJV organisiert über 40.000 Mitglieder, von denen über ein Drittel freiberuflich arbeitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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