Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG kritisiert ungleiche Vergütung ambulanter Notfallpatienten / Belegärztliche Versorgung existenziell gefährdet / Kliniken fordern Mitwirkung im Bewertungsausschuss

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die im Vergleich zu den Vertragsärzten erhebliche finanzielle Ungleichbehandlung bei der Vergütung ambulanter Notfallpatienten kritisiert. DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters erklärte, „dass Krankenhäuser nur 40 Prozent der Vergütung der Vertragsärzte bei gleichem Leistungsinhalt erhalten, ist nicht gerechtfertigt“. So rechne der Vertragsarzt für die persönliche Erstberatung (Ordinationskomplex) eines Notfallpatienten 500 Honorarpunkte, das Krankenhaus bei gleichem Leistungsinhalt lediglich 200 Punkte ab. Weiterhin könne der niedergelassene Arzt bei anschließender telefonischer Beratung des Notfallpatienten erneut bis zu 500 Punkte in Rechnung stellen, wohingegen das Krankenhaus diese Beratung kostenfrei erbringen müsse. Dies stelle eine große finanzielle Benachteiligung der Kliniken dar.

Kösters stellte klar, dass die Notfallambulanzen der Kliniken besonders in der sprechstundenfreien Zeit der niedergelassenen Ärzte – in der Regel abends und nachts sowie am Wochenende – in Anspruch genommen würden. Die Sicherstellung eines organisierten ambulanten Notfalldienstes sei indes zunächst eine originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Kösters: „Somit werden die Krankenhäuser faktisch im Rahmen des Sicherstellungsauftrags der Vertragsärzte tätig“. Dazu hielten die Kliniken eigens Personal in Form eines Schichtdienstes vor. Für diese Leistungen hätten die Krankenhäuser Anspruch auf eine sachgerechte Vergütung. Dies sei seit dem seit 1. April 2005 geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2000plus) nicht mehr gewährleistet.

Der DKG-Präsident bemängelte, dass die Vergütung der Kliniken für die ambulante Notfallbehandlung vom sogenannten EBM-Bewertungsausschuss festgesetzt werde. Dieser setze sich ausschließlich aus Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen. Die Krankenhäuser hätten weder ein Beteiligungsrecht, noch ein Informationsrecht. Kösters: „Nicht nachvollziehbar ist, dass die Bewertung der Notfallleistungen nicht anhand des für die KV-Leistungen üblichen Bewertungssystems auf der Basis repräsentativer Kosten und Arbeitszeiterhebungen, sondern ausschließlich normativ festgesetzt worden sind“.

Kösters appellierte an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf den Bewertungsausschuss einzuwirken, um zu sachgerechten Vergütungen für die Krankenhäuser zu kommen. Gleichzeitig müsse der Webfehler im Vergütungssystem behoben werden, indem die Kliniken ein Beteiligungsrecht im Bewertungsausschuss erhielten.

Der DKG-Präsident wies nachdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hin. Danach sei die unterschiedliche Vergütung wegen des bundesrechtlichen Grundsatzes von gleicher Vergütung für Vertragsärzte und Krankenhäuser nicht zulässig. Insofern bestünde für die betroffenen Kliniken bereits heute die Möglichkeit, Klage gegen die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung zu erheben, in deren Rahmen die Gerichte die Rechtmäßigkeit des Einzelfalls zu überprüfen hätten.

Die Benachteiligung der Krankenhäuser im EBM 2000plus werde darüber hinaus auch bei den belegärztlichen Leistungen offensichtlich. In Niedersachsen etwa sei es zu Honorareinbrüchen bei den belegärztlich tätigen Fachärzten von rund 40 Prozent gekommen. Mit 27.850 Belegbetten mache diese Versorgungsform rund 5 Prozent aller Krankenhausbetten aus. Besonders in der Fläche sei das Belegarztwesen ein notwendiger stationärer Versorgungsbestandteil für die Bevölkerung. 179 Einrichtungen seien bundesweit als reine Belegkliniken tätig – vielfach dort, wo eine stationäre Behandlung durch Hauptabteilungen nicht kostendeckend zu erbringen wäre.

Kösters betonte, dass die ärztlichen Leistungen im Belegarztsystem ebenfalls den Regeln der ambulanten Abrechnungsmodalitäten unterlägen. Während die belegärztlich tätigen Vertragsärzte über die zuständige KV nach dem EBM 2000plus vergütet würden, erhielten die Kliniken für den stationären Leistungsanteil gesonderte Beleg-Fallpauschalen. Diese seien bis zu 38 Prozent geringer als bei der Versorgung in Hauptabteilungen, weil der ärztliche Anteil bereits über die KV vergütet werde.

Der DKG-Präsident: „Als Folge lassen sich immer weniger Belegärzte und belegärztliche Krankenhäuser für die Versorgung der Patienten finden. Die Zukunft dieses wichtigen Versorgungsbereichs ist existentiell gefährdet.“ An dieser Entwicklung könne niemand Interesse haben.

Kösters forderte, mittelfristig das gesamte Belegarztwesen grundlegend zu reformieren, damit ein Wegbrechen der belegärztlichen Versorgung verhindert werden könne. Letztlich ginge es bei dieser Versorgungsform um die Behandlung vollstationärer Patienten. Insofern stellten auch beginnende Reformüberlegungen im KV-System, die belegärztliche Versorgung aus dem ambulanten Sicherstellungsauftrag herauszulösen, eine zielführende Grundlage dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(sk)

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