Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum „Bereitschaftsdienst-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes / Kliniken setzen auf innovative Arbeitszeitmodelle Arbeitszeitgesetz zügig ändern

(Berlin) – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Burghard Rocke, hat die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes
als gravierend für die Krankenhäuser bezeichnet: „Die 2.240 Kliniken stehen nun vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahre“. Unter den Bedingungen gedeckelter Budgets und steigender Patientenzahlen könnten die Krankenhäuser keine Mehrkosten mehr schultern. Das Urteil schaffe jetzt einen dringenden Handlungsbedarf für die Politik. Rocke forderte das zuständige Arbeitsministerium auf, mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes die notwendige Rechtsklarheit für die Krankenhäuser zu
schaffen. Zudem müssten die Tarifvertragsparteien die Neuregelungen zügig umsetzen.

Gleichwohl treffe die Krankenhäuser die Entscheidung des EuGH, Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit zu bewerten, nicht unvorbereitet, sagte der DKG-Präsident. Die DKG habe bereits im Juli gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Untersuchung soll prüfen, ob und in wie weit ausgewählte innovative Arbeitszeitmodelle mit dem
EuGH-Richterspruch vereinbar sind. Zudem sollen in der Analyse die genauen Finanzierungsfolgen für die künftigen Modelle aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen im Januar 2004 vor.

Rocke begrüßte ausdrücklich, dass sich die Gesundheitskonsensrunde im Rahmen der Reform des Themas Arbeitszeit angenommen hätten. Die vorgesehene Anfangsfinanzierung von 100 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2009 sei ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser. Ob die Mittel ausreichten, könne indes erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitszeitstudie Anfang des nächsten Jahres beurteilt werden. Angesichts des massiven Personalmehrbedarfs müsse jedoch frühzeitig über eine tragfähige Refinanzierungslösung für die Kliniken diskutiert werden.

Rocke betonte zudem, dass die Kliniken das Urteil faktisch zur Zeit nicht umsetzen könnten, da lediglich 7.000 Ärzte - davon nur 1.700 Fachärzte - arbeitssuchend seien. Die DKG habe indes bereits im letzten Jahr im Rahmen einer Erhebung ermittelt, dass bei einer lückenlosen Umsetzung der EuGH-Entscheidung bis zu 41.000 neue Stellen besetzt werden müssten. Dies habe Personalmehrkosten in Höhe von 1,75 Mrd. Euro jährlich zur Folge.

Der DKG-Präsident hob hervor, dass der Hauptgrund der erheblichen Arbeitsverdichtung im Krankenhaus die fehlende Refinanzierung von Tarifsteigerungen für die Klinikträger sei. Seit Jahren werde nur ein kleiner Teil der Tarifsteigerungen abgedeckt, so dass die „Personalkosten-Schere“ bedenklich auseinander klaffe.

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