Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zur Bundesratsentscheidung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst / Wichtiges Signal für den Kliniksektor / Flexibilisierungsregelungen weiter voran treiben

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die heute (25. November 2005) vom Bundesrat angestoßene Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst begrüßt. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers sprach von einem „absolut notwendigen Schritt, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden“. Eine 1:1-Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hätte zur Folge, dass einzelne Abteilungen und Bereiche zwangsweise ihren Betrieb einschränken müssten.

Mit der Forderung der Länderkammer, die Übergangsregelung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 zu verlängern, hätten sich die Länder ebenso wie die Koalitionspartner der Bundesregierung diesem dringenden Problem angenommen. Gleichzeitig seien mit dem gewonnenen Jahr die Voraussetzungen für die Tarifparteien geschaffen worden, abweichende Flexibilisierungsregelungen zu treffen.

Der DKG-Hauptgeschäftsführer wies darauf hin, dass das geltende Arbeitszeitgesetz im Krankenhausbereich faktisch nicht umsetzbar sei. Weder das Problem des personellen noch des finanziellen Mehraufwands könne von den Kliniken gelöst werden. Mehrere Erhebungen hatten einen Personalmehrbedarf im ärztlichen Dienst von bis zu 27.000 Ärzten festgestellt. Die Höhe der jährlichen Mehrkosten wurde auf bis zu 1,7 Milliarden Euro jährlich taxiert.

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist das Auslaufen der Übergangsregelung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Arbeitszeitgesetz zum Jahresende, nach der bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die abweichende Regelungen zum Arbeitszeitgesetz enthalten, bis zum 31.12.2005 unberührt bleiben. Nach dem Arbeitszeitgesetz – und der europäischen Rechtsprechung – ist der ärztliche Bereitschaftsdienst grundsätzlich in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte indes im Rahmen des zum 01.01.04 geänderten deutschen Arbeitszeitgesetzes eine zweijährige Übergangsregelung vorgesehen, um die massiven Auswirkungen auf die Krankenhäuser abzumildern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(sk)

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