Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB begrüßt Einigung im Vermittlungsausschuss / Reformsignal für Deutschland

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Entscheidung des Vermittlungsausschusses, dass sich der Bund an den Unterkunftskosten der Städte und Gemeinden von vornherein jährlich mit 3,2 Milliarden Euro beteiligt. Auch die Vereinbarung über eine Revisionsklausel, die Zahlungen des Bundes sicherstellt falls die Zahl der Unterkunftsberechtigten deutlich höherer sein sollte, erfüllt eine zentrale Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. „Damit ist der Weg frei für das größte Reformprojekt in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Es ist gut, dass der Grundsatz „Fördern und Fordern“ nunmehr Gesetz ist. Jetzt muss es darum gehen, möglichst schnell eine bessere Betreuung und Beratung der Arbeitslosen aus einer Hand sicherzustellen“,sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 30. Juni Abend in Berlin.

Auch der im Gesetz enthaltende Ansatz, dass jeder Jugendliche bis 25 Jahre einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, einen Ausbildungsplatz oder eine gemeinnützige Beschäftigung hat, ist ein wichtiger Aspekt für die Bekämpufung der dramatischen Jugendarbeitslosigkeit.

Die Städte und Gemeinden werden ihren Beitrag zu dieser Reform leisten und in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit am Aufbau der Jobcenter mitwirken. Der DStGB ruft alle Beteiligten auf, nunmehr im Interesse der Betroffenen aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen die Umsetzung rasch zu verwirklichen. Dies gilt insbesondere für die Bildung der Arbeitsgemeinschaften. „Nur durch die Kooperation der Agenturen für Arbeit und den Kommunen kann den Langzeitarbeitslosen wirksam geholfen werden“, sagte Landsberg.

Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kann erst der Beginn des notwendigen Reformprozesses sein. Insbesondere in den neuen Bundesländern haben wir kein Vermittlungs-, sondern ein Arbeitsplatzproblem. Notwendig ist deshalb die Stärkung des zweiten Arbeitsmarktes und gegebenenfalls in Teilbereichen temporär ein staatlich subventionierter Niedriglohnbereich, um den Menschen eine Perspektive zu geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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