Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zu Unterkunftskosten für ALG II-Empfänger: Kommunen erzielen Kompromiss mit der Bundesregierung

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Absicht von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose im Jahr 2005 und im Jahr 2006 auf 29,1 Prozent festzuschreiben. „Es war sehr wichtig, dass die Bundesregierung hier auf den Weg des Konsenses zurückgefunden hat. Die Haushaltslage der Kommunen ist so ernst, dass wir unter keinen Umständen auf unser im Hartz IV-Gesetz verbrieftes Recht auf eine Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 2,5 Mrd. Euro verzichten können“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute (09. Dezember 2005) in Berlin.

Mit einer Bundesbeteiligung von nur 19 Prozent im Jahr 2006 – wie Minister Müntefering letzte Woche vorgeschlagen hatte – wäre diese Entlastung mit Sicherheit nicht erreicht worden. „Der jetzt gefundene Kompromiss ist für die Kommunen ganz wichtig, da sie zur Zeit ihre Haushalte aufstellen und bisher noch keine gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für das Jahr 2006 besteht“, sagte Schäfer.

Wir hoffen, dass nunmehr das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen wird. Dabei sollten auch die notwendigen gesetzlichen Nachbesserungen bei Hartz IV aufgegriffen werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte schon vor Monaten vorgeschlagen, dass zum Beispiel Jugendliche mit reichen Eltern kein Arbeitslosengeld II erhalten sollten. Außerdem sollte man die Beweislage bei den Lebensgemeinschaften umkehren. Wer behauptet, es handele sich um eine bloße Wohngemeinschaft, sollte dies belegen. So könnte die rasante Zunahme von Bedarfsgemeinschaften gestoppt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(sk)

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