Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zur Koalitionsvereinbarung: Sofortprogramm zur Rettung der Kommunen fehlt / Reformbedarf bei den kommunalen Finanzen bestätigt

(Berlin) - Die Städte, Gemeinden und Kreise befinden sich derzeit in der schlimmsten Finanzkrise seit Gründung der Bundesrepublik. Immer drastischere Einbrüche bei den Steuereinnahmen – die sich auch nach der Steuerschätzung im November fortsetzen werden – gleichzeitig explodierende Ausgaben im Sozial- und Jugendbereich sowie eine Talfahrt der Investitionen und beängstigende Haushaltsdefizite prägen das Bild. „Vor diesem Hintergrund ist ein Sofortprogramm zur Rettung der Kommunen unverzichtbar. Dazu gehört insbesondere die sofortige Senkung der Gewerbesteuerumlage und ein Investitionsprogramm des Bundes für die kommunale Infrastruktur zur Schaffung der notwendigen Arbeitsplätze vor Ort“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Landsberg am 17. Oktober in Berlin. Bedauerlicherweise enthält die Koalitionsvereinbarung keinen Hinweis auf die Umsetzung eines solchen Sofortprogramms.

Immerhin ist aber die gute Absicht erkennbar, die Bekämpfung der Finanznot von Städten und Gemeinden anzugehen.

Einseitige Belastungen zum Beispiel zur Verbesserung der Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren können die Kommunen nicht schultern. Insoweit ist der Ansatz, den Kommunen eine Versorgungsquote vorzuschreiben, nicht umsetzbar. Es ist keine klare Aussage zur Finanzierung getroffen worden. Die Kommunen sehen hier erneut die Gefahr, dass der Bund Sozialwohltaten bestellt, die die Kommunen bezahlen müssen.


Ein Schritt in die richtige Richtung ist der Ansatz in der Koalitionsvereinbarung, dass der Bund die finanzielle Verantwortung für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger übernehmen will. Damit wird eine alte Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erfüllt, der immer eine Entlastung der Kommunen von diesen Kosten gefordert hat. Denn nur der Bund kann die Rahmenbedingungen schaffen, um die Arbeitslosigkeit abzubauen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Deshalb trägt er die wirtschaftliche und politische Verantwortung.

Bedauerlicherweise bleibt allerdings unklar, wie die Finanzierung dieser zusätzlichen Bundesleistung aussehen soll. Es ist eine Illusion zu glauben, dass allein durch eine Reform nach dem Hartz-Konzept unmittelbar Einsparpotentiale erzielt werden können. Wer die Arbeitsvermittlung verbessern will, muss zunächst zusätzliches Geld in die Hand nehmen.

Folgende Aspekte aus der Koalitionsvereinbarung sind positiv zu bewerten:

- Die Finanzkraft der Kommunen soll gestärkt und auf eine solide Basis gestellt werden. Die Koalition spricht dabei ausdrücklich von einer Gewerbesteuerreform.

- Aufgabenverlagerungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollen im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs berücksichtigt werden (Konnexitätsprinzip). Damit werde hoffentlich ein erster Schritt zum Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gegangen.

- Die bisherige Verrechung von Gewinnen und Verlusten zwischen Mutter- und Tochterunternehmen bei der Bemessung der Gewerbesteuer (gewerbesteuerliche Organschaft) soll entfallen. Damit werde eine wichtige Ursache für die schweren Einbrüche der Gewerbesteuer beseitigt.

- In der Debatte um die Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe soll der Hartz-Vorschlag verwirklicht werden, wonach erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger in ein einheitliches Leistungsrecht für alle Langzeitarbeitslosen aufgenommen werden.

Darauf weist auch der Deutsche Städtetag hin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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