Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV warnt vor Liquiditätsproblemen beim Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

(Berlin) - In seiner Eingabe S 15/04 an das Bundesministerium der Finanzen hat der DStV die Übergangsregelungen zum durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG kritisiert und angeregt, diese zu ändern. Wie sich erst jetzt herausstellt, ist besonders für Bauunternehmen mit großen Auftragsvolumina der Wechsel vom früheren Besteuerungsverfahren zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit massiven Liquiditätsproblemen verbunden, wenn vor dem 01.04.2004 Abschlagszahlungen erfolgten und die Gesamtleistung erst nach dem Stichtag ausgeführt wurde. Während der Leistungsempfänger die gesamte Umsatzsteuer für die erbrachte Bauleistung abführen muss, wird der leistende Unternehmer so behandelt, als hätte er die vor dem 01.04.2004 geleisteten Anzahlungen in voller Höhe für sich beanspruchen können. Nach der alten Rechtslage musste er jedoch die Umsatzsteuer abführen. Diese kann er jetzt erst vom Finanzamt zurückzufordern, wenn der Umsatz ausgeführt wurde, also regelmäßig bei Abnahme der Bauleistung. Auch ohne Verzögerungen durch die Abnahme können bis zur Auszahlung des korrigierten Umsatzsteuerbetrages aufgrund der Bearbeitungszeiten der Finanzämter 3 - 4 Monate vergehen. Der Liquiditätsnachteil für den leistenden Unternehmer ist beachtlich und kann bei hohen Rückerstattungsbeträgen existenzbedrohende Maße annehmen. Daran ändert auch die im BMF-Schreiben vom 31.03.2004 vorgesehene Übergangsregelung nichts, da sie wegen nachteiliger Wirkungen für den Leistungsempfänger in der Praxis regelmäßig keine Anwendung findet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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