Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Das Geld liegt auf der Ameisenstraße / Reiserecht: ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung

(München) - Wer im Urlaub das Pech hat, dass eine Ameisenstraße durch sein Hotelbett verläuft, hat gute Chancen, einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen. Der ADAC hat über 200 Urteile ausgewertet und in eine Tabelle zusammengefasst. Sie zeigt, dass der Reisende Einbußen an seiner Urlaubsfreude nicht einfach so hinnehmen muss. Je nach Schwere der Beeinträchtigung reichen die Erstattungssummen von zwei bis 100 Prozent. So wurde ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des gesamten Reisepreises verurteilt, weil das Hotel eine einzige Baustelle war und auch sonstige versprochene Annehmlichkeiten nicht nutzbar waren.

Damit sich zum Urlaubsfrust hinterher nicht auch noch rechtlicher Ärger gesellt, ist es ratsam, bei Beanstandungen noch am Urlaubsort die richtigen Schritte einzuleiten. Sofort nach Bekanntwerden des Mangels nimmt man am besten Kontakt zur Reiseleitung auf und verlangt Abhilfe. Ist das nicht möglich, sollte man ein Mängelprotokoll erstellen und von der Reiseleitung unterschreiben lassen. Möglichst aussagekräftige Beweise (Fotos etc.) sammeln und Anschriften von Zeugen notieren. Spätestens einen Monat nach Urlaubsende schriftlich per Einschreiben und Rückschein beim Veranstalter reklamieren und eine Preisminderung verlangen. Bei Pauschalreisen sind die Ansprüche an den Reiseveranstalter und nicht an das Reisebüro zu richten. Das Reisebüro ist nur für reine Buchungsfehler verantwortlich. Ein Reisegutschein zum Ausgleich für erlittene Ungemach muss übrigens bei berechtigten Mängeln nicht akzeptiert werden.

Doch nicht immer geben die Gerichte enttäuschten Urlaubern Recht. Landestypische Unannehmlichkeiten, wie etwa einen Gecko als Zimmergenossen, muss man ebenso hinnehmen wie Insektenstiche oder das Fehlen von Sektgläsern auf der Skihütte. Auch der Reisepreis spielt eine Rolle. Wer einen Billigflug bucht, kann an Bord weder ein Luxusmenü noch eine Kinovorführung erwarten. Überfälle und Unfälle können den Reisepreis ebenfalls nicht mindern. Sie gehören zum allgemeinen Lebensrisiko.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500

NEWS TEILEN: