Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Das Immobilienjahr 2008 im Zeichen von Steuerpolitik und Klimaschutz / Zinsschranke verunsichert Wohnungsunternehmen

(Berlin) - Zinsschranke, Erbschaftsteuer und energetische Gebäudesanierung sind aus Sicht des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) die zentralen Herausforderungen für die Immobilienbranche im Jahr 2008. Anlässlich des Inkrafttretens der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar warnt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch: „Die Zinsschranke geht an der Realität der Finanzierung deutscher Unternehmen vorbei. Wird die Regelung nicht umgestaltet, droht 70 Prozent der privaten Immobilien- und Wohnungsunternehmen eine zusätzliche Steuerbelastung.“

Viele Immobilienunternehmen sind aufgrund ihres oftmals großen Fremdfinanzierungsbedarfs bei der Zinsschranke deutlich benachteiligt. Die Freigrenze in Höhe von einer Million Euro wird bei einem Zinssatz von fünf Prozent durch ein fremdfinanziertes Investitionsvolumen von 20 Millionen Euro bereits überschritten – ein Betrag bei dem große Modernisierungsvorhaben und Projektentwicklungen in der Regel erst beginnen.

Der BFW fordert daher die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag, um mehr Rechtssicherheit für Immobilienunternehmen zu schaffen. Seit dem 1. Januar trifft Unternehmen bereits bei geringfügigem Überschreiten der Eine-Million-Grenze die volle negative Wirkung der Zinsschranke. Wenn die Zinslast beispielsweise im Jahr 2009 bei 980.000 Euro liegt und in einer späteren Betriebsprüfung im Jahr 2011 der Zinsaufwand um 28.000 Euro erhöht wird, ist das Unternehmen mit erheblichen Steuernachforderungen konfrontiert: Zum einen gilt nachträglich für das Jahr 2009 die Wirkung der Zinsschranke, zum anderen die oft außer Acht gelassenen Nachforderungszinsen von jährlich sechs Prozent. Ein Freibetrag würde zumindest im Rahmen einer Betriebsprüfung ein enormes planerisches Risiko abfedern.

Neben der Unternehmensteuerreform wird mit der Erbschaftsteuer ein weiteres steuerpolitisches Thema die Immobilienwirtschaft im Jahr 2008 beschäftigen. „Immobilienunternehmen müssen bei der erbschafts- und schenkungsrechtlichen Verschonung des Betriebsvermögens anderen Branchen mindestens gleichgestellt werden“, fordert Rasch. Bei der Besteuerung von Betriebsvermögen dürfe es keinen Unterschied machen, ob Autos oder Wohnungen vermietet werden. Derzeit sieht der Gesetzgeber Immobilienunternehmen noch immer nicht als produktiv tätige Unternehmen an. Nach Berechnungen des BFW entstehen Immobilienunternehmen durch das für Juli 2008 geplante Erbschaftsteuergesetz Mehrbelastungen von zum Teil fast 300 Prozent.

Auch der Klimaschutz wird das Immobilienjahr 2008 prägen. Mit der Einführung der Wahlfreiheit beim Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Herausnahme von Bestandsgebäuden aus der Nutzungspflicht hat die Bundesregierung zentralen Forderungen der Immobilienwirtschaft Rechnung getragen.

„Dies ist aber nur eine Zwischenetappe“, so Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW. „Für einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Denkbar wären beispielsweise die Wiedereinführung einer degressiven Afa, die an Auflagen wie besonders energieeffizientes Bauen gebunden werden könnte, und direkte Investitionszuschüsse, mit denen bereits in der Vergangenheit bei der Wohnungsmodernisierung gute Erfahrungen gemacht worden sind.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Pressestelle Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

(el)

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