Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz entschlacken

(Berlin) - Das Insolvenzverfahren ist auf die Abwicklung und Reorganisation von Firmen zugeschnitten und nicht auf die Entschuldung natürlicher Personen. Das teure und aufwendige Verfahren ist daher nur bedingt geeignet, wenn es darum geht, natürliche Personen auf die Restschuldbefreiungsphase (Verbraucherinsolvenz) vorzubereiten. Dies ist das Ergebnis einer Tagung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) vom 31. Januar 2003. In der derzeitigen Praxis entsteht ein erheblicher Aufwand u.a. durch unnötige Gläubigerversammlungen, aufwendige aber sinnlose Steuererklärungen und die Vorlagepflicht aussichtloser Planvorlagen, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung nicht erforderlich sind. Dies sei, als würde man mit dem "Sattelschlepper einen einzelnen Blumentopf abholen", beschrieb einer der Referenten das Problem.

Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung hatte zur Diskussion aufgerufen, und Vertreter von Verwaltern, Gläubigern, Gerichten, Schuldnern und auch des Bundesjustizministeriums waren der Einladung gefolgt. Die rund 60 Teilnehmer diskutierten praktische Probleme und zeigten Lösungsansätze auf. "Trotz der unterschiedlichen Sichtweisen der verschiedenen Referenten und der zahlreichen engagierten Diskussionsbeiträgen der Teilnehmer war man sich einig, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren (Restschuldbefreiung) dringend entschlackt werden muss," so Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV, in Berlin. Es dürfe beispielsweise keine Vermögensverwaltung geben, wo nichts zu verwalten ist. Außerdem wäre denkbar die Vermeidung der Eröffnung für Kleinstverfahren, kürzere Ausschlussfristen für die Anmeldung sowie die Abschaffung von Verhandlungszwängen. "Nur so kann die derzeitige Belastung der Justiz, Verwalter, Gläubiger und Schuldnervertreter verringert werden," so Henning.

Das Grußwort sprach der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz, Alfred Hartenbach, der zwar keine Reform in Aussicht stellen mochte, aber deutlich machte, dass man gegenüber vereinfachenden Vorschlägen aus der Praxis immer aufgeschlossen sei. Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden nun von der Arbeitsgruppe sorgfältig ausgewertet. In einem weiteren Treffen soll versucht werden, die offensichtliche Linie und die zahlreichen Ideen des Tages in einen konkreten Änderungsvorschlag an den Gesetzgeber auszuarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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