Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Datenschutz bei RFID-Anwendungen / Selbstverpflichtung der Unternehmen empfehlenswert

(Köln) - Die Modebranche zählt zu den Vorreitern bei der Nutzung der RFID-Technologie. Immer mehr der meist semi-vertikal organisierten Marken-Lieferanten führen Tests durch oder haben - wie z.B. Gerry Weber oder Seidensticker - die Technologie bereits im Echtbetrieb. Jüngstes Beispiel aus dem Einzelhandel ist die Modekette Adler, die dieser Tage grünes Licht für den flächendeckenden Einsatz von RFID in ihrem Filialnetz gegeben hat.

Da es sich bei RFID um eine berührungslose Datenübertragung ohne Sichtkontakt handelt, sind Politiker, Verbraucherschützer und Medien bei diesem Thema besonders sensibel. Die Konsumenten selber haben - so die bisherigen Erfahrungen im Praxiseinsatz - in aller Regel keine Probleme mit der neuen Technik, doch sollten gerade im Einzelhandel entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Ein offener Umgang mit dem Einsatz von RFID sowie die frühzeitige und leicht verständliche Information der Kunden über den Zweck der RFID-Anwendung stellen wichtige vertrauensbildende Maßnahmen dar. So ist die Transparenz auch eine wichtige Forderung in der EU-Empfehlung zum Datenschutz bei RFID-Anwendungen (2009/387/EG). Diese hat zwar keine rechtliche Bindung wie beispielsweise EU-Verordnungen oder -Richtlinien, sondern setzt auf die Selbstverpflichtung der betreffenden Unternehmen. Dennoch ist die Textil- und Bekleidungsbranche gut beraten, diese Empfehlungen umzusetzen, nicht zuletzt mit Blick auf kritische Medien und Kunden.

Erfahrungsgemäß geht die Öffentlichkeit ab und an wenig sachlich mit Fragen des Daten- und Verbraucherschutzes um. Gerne werden Ängste geschürt, selbst wenn faktisch kein Anlass dazu besteht. Jüngstes Beispiel ist die Berichterstattung in der WDR-Sendung "Markt" über die RFID-Anwendung bei Gerry Weber. Schon vor den medial inszenierten Protesten der Aktivisten hatte sich der Bekleidungskonzern entschieden, die RFID-Tags an der Kasse künftig automatisch zu deaktivieren. Und dies, obwohl man schon bis dato beim Datenschutz bewusst einen hohen Standard fährt und die gesetzlichen Bestimmungen offenbar mehr als erfüllt.

Wichtiger Teil der erwähnten EU-Empfehlung 2009/387/EG ist die "Datenschutzfolgenabschätzung" (englisch: Privacy Impact Assessment - PIA), die grundsätzlich für alle neu geplanten RFID-Anwendungen seitens des Anwendungsbetreibers durchgeführt werden soll. In diesem Zusammenhang sind Informationen zu ermitteln, um festzustellen, ob eine Bedrohung für die Privatsphäre für den Schutz personenbezogener Daten wahrscheinlich ist oder nicht, und wie solchen eventuellen Bedrohungen mit effizienten Risikominderungsmaßnahmen begegnet werden kann. Die Deaktivierung oder Entfernung der RFID-Tags von der Ware an der Kasse ist eine solche Möglichkeit.

Die Rationalisierungs- und Standardisierungsorganisation GS1 Germany GmbH, Köln, hat in einer internationalen Projektgruppe unter der Leitung von GS1 Global ein Tool zur Umsetzung von PIA für RFID-Anwendungen entwickelt und am 23. November 2011 zur Nutzung freigegeben. Mit diesem Tool können PIA-Reports leicht erstellt werden, und zwar in einer Form, welche die Anforderungen der Europäischen Kommission erfüllt. Interessierte Unternehmen können das GS1 EPC/RFID PIA-Tool kostenfrei downloaden unter www.gs1.org/epcglobal/pia. Die Übersetzung ins Deutsche ist geplant. Sandra Hohenecker steht bei GS1 Germany für alle Fragen rund um PIA zur Verfügung.

BTE-Empfehlung: Bei der Planung und technischen Umsetzung von RFID ist eine frühzeitige Sensibilisierung für den Datenschutz/PIA angeraten. Erforderliche Maßnahmen können dann bei der Implementierung rechtzeitig berücksichtigt werden. Andernfalls muss u.U. im Nachhinein aufwendig nachgebessert werden.

Hinweis: Am 8. Mai 2012 findet ein Webinar zum Thema "Datenschutz bei RFID-Anwendungen" im Internet statt. Nähere Informationen bei GS1 Germany unter www.gs1-germany.de (Stichwort: Weiterbildung; Rubrik: Seminare) oder per E-Mail unter trainings@gs1-germany.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Dr. Siegfried Jacobs, stellv. Hauptgeschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

(tr)

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