Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Datenschutz in den Redaktionen: Selbstverpflichtung statt Verordnung

(Bonn) - Als einen „guten Kompromiss" haben der Sprecher des Deutschen Presserats, Robert Schweizer, und Bundesinnenminister Otto Schily das gemeinsame Konzept zur geplanten Neugestaltung der Bestimmungen für den Umgang von Redaktionen mit personenbezogenen Daten bezeichnet.

Hintergrund der am 9. Mai 2000 in Berlin präsentierten Lösung ist der durch die einschlägige EG-Richtlinie von 1995 eingetretene Änderungsbedarf beim Bundesdatenschutzgesetz. Dabei musste zugleich den Besonderheiten der redaktionellen Datenverarbeitung im Licht der grundsätzlich verbürgten Pressefreiheit Rechnung getragen werden. Der damalige BDZV-Vizepräsident Helmut Heinen hatte bereits anlässlich der BDZV-Jahrestagung 1999 vor Regelungen gewarnt, die die Pressefreiheit gefährden könnten.

Künftig soll der Schutz personenbezogener Daten, die zu journalistischen oder literarischen Zwecken verarbeitet werden, auf zwei Säulen ruhen: Zum einen wird das novellierte Bundesdatenschutzgesetz die Standards im Hinblick insbesondere auf den technischen Datenschutz sowie eine Verpflichtung zum
Schadenersatz bei Verletzung dieser Standards vorgeben. Zum anderen verpflichtet sich der Deutsche Presserat zur Schaffung einer wirksamen freiwilligen Selbstkontrolle der redaktionellen Datenverarbeitung.

Die Effizienz dieser Selbstregulierung wird durch ein Beschwerdeverfahren gewährleistet. Auf der Grundlage von Verhaltensregeln und Empfehlungen für die in den Trägerorganisationen des Presserats zusammengeschlossenen Unternehmen wird es Betroffenen ermöglicht, noch vor der Einschaltung von Gerichten einem unabhängigen presseinternen Ausschuss gegen den Umgang mit personenbezogenen Daten vorzulegen. Die Entscheidungen dieser Beschwerdestelle werden für die beteiligten Unternehmen verbindlich sein - ebenso wie die anderen Entscheidungen des Presserats.

Bundesinnenminister Otto Schily erklärte dazu: „Die mit dem Presserat gefundene Lösung ist ein Modellfall für die Durchsetzung öffentlicher Zielvorgaben in partnerschaftlicher Kooperation statt durch staatliche Normierung und Bürokratie. Ich bin sicher, dass auf der Grundlage der vom Deutschen Presserat und seinen Trägerorganisationen - BDZV, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Deutscher Journalisten-Verband und Industriegewerkschaft Medien -eingegangene Selbstverpflichtung von einer weitergehenden staatlichen Regulierung angesehen werden kann." Von den beteiligten Presseunternehmen erwarte er, sagte Schily ferner, eine konsequente Verwirklichung und Umsetzung der angebotenen Selbstregulierung. „Die Presse steht hier im Wort."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V., Postfach 205002, 53170 Bonn, Telefon: 0228/81004-0, Fax: 0228/81004-15

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