Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Deckungslücke bei Abfällen aus Gewerbe und Industrie verlangt Weiterentwicklung intelligenter Verwertungslösungen

(Bonn) - Mit dem Vorbehandlungsgebot für Abfälle ab dem 01. Juni 2005 kommt der Aufbereitung von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen eine immer höhere Bedeutung zu. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Behandlungsanlagen sowie die Erschlißung zusätzlicher thermischer Einsatzkapazitäten, so Johannes Blees, Vorsitzender der Fachvereinigung „Altholz und Ersatzbrennstoffe“ und bvse-Vizepräsident.

Hervorzuheben sei, dass sich die Behandlungslücke von ca. fünf Mio Tonnen pro Jahr ausschließlich auf die zur Verwertung privaten Dritten überlassenen Industrie- und Gewerbeabfallmengen beziehe. Lediglich in diesem Bereich bedarf es der Weiterentwicklung wertschöpfender Konzepte von der Erfassung bis zur Verwertung heizwertreicher Ersatzbrennstoffe in geeigneten Mitverbrennungsanlagen.

Keinen Handlungsbedarf sieht Johannes Blees jedoch bei den andienungspflichtigen Abfällen aus privaten Haushalten. In diesem Bereich seien im Rahmen der Daseinsvorsorge ausreichende Kapazitäten durch hohe Investitionen zu Lasten der privaten Haushalte geschaffen worden. Die grundlegende Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften bestehe darin, ihrer Verpflichtung gegenüber dem Gebührenzahler gerecht zu werden und diese Investitionen langfristig zu sichern.

Als negatives Beispiel nennt der Vorsitzende einen Versuch, in dem Sekundärbrennstoffe aus andienungspflichtigem Restmüll und LVP im Kraftwerk Weisweiler verbrannt werden. Damit laufe man nicht nur Gefahr, die Auslastung der mit dem Geld der Gebührenzahler gebauten Müllverbrennungsanlage Weisweiler in Frage zu stellen. Blees: „Es kann nicht angehen, dass ein Großkonzern unter dem Deckmantel der Schaffung von Ersatzbrennstoffen den Zugriff auf den privaten Haushalt probt und nicht akzeptieren will, dass es in diesem Bereich keine Rückkehr zur grauen Einheitstonne geben wird.“

Erst vor wenigen Wochen habe der Deutsche Bundestag das erfolgreiche System der Getrennterfassung in Deutschland bestätigt und damit abgelehnt, dass auf dem Rücken des Gebührenzahlers Interessenpolitik für einige wenige Großkonzerne der Branche betrieben wird, die ihren Zugriff auf die überlassungspflichtigen Abfälle stärken möchten.

„Hier hat die Politik den Worten auch Taten zum Schutz des Gebührenzahlers folgen zu lassen,“ forderte der bvse-Vizepräsident. Es sei daher sicherzustellen, dass die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu behandelnden Abfälle im Aufgabenbereich der Kommunen verbleiben. Zur Flankierung von Bemessungskriterien für die Aufbereitung und Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen seien nach Auffassung von Blees auf dem Verordnungswege ökologische Standards für die Mitverbrennung festzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999

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