Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Deutscher Städte- und Gemeindebund lehnt Vorschläge der CDU/CSU zur Kommunalisierung der Arbeitlosen- und Sozialhilfe ab

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt Überlegungen der CDU/CSU und der unionsgeführten Länder, die Arbeitslosen- und Sozialhilfe künftig in der Trägerschaft der Kommunen zusammenzuführen, strikt ab. „Der Bund trägt die Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik und damit für den Abbau der Arbeitslosigkeit und nicht die Kommunen“, sagte der Sozialexperte des DStGB, Uwe Lübking, am 21. August in Berlin. Mit örtlicher Sozialpolitik kann nicht die Arbeitslosigkeit von 5 Mio. Menschen beseitigt werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wendet sich gegen eine Kommunalisierung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, weil:

- nicht sichergestellt ist, dass die Aufwendungen für die Durchführung des neuen Leistungsrechts (bis zu € 26 Mrd.) tatsächlich auch in die Regionen fließen, die durch Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind,
- das Finanzierungsrisiko damit ausschließlich die kreisfreien Städte und die die Landkreise finanzierenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden tragen,
- neue Verschiebebahnhöfe zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II entstehen würden. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I nach zukünftig 12 Monaten müssten die Kommunen für die teueren Eingliederungsleistungen aufkommen,
- das zunehmende Problem der Langzeitarbeitslosigkeit kommunalisiert würde und
- die Bereitstellung von überwiegend gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten Arbeitsplätze im Mittelstand gefährden würde.

Die Kommunen sind zur Mitarbeit in Job-Centern bereit. Diese Zusammenarbeit müsste auf vertraglicher Basis jeweils mit den Arbeitsämtern und den Kommunen sowie weiterer Einrichtungen je nach regionalen Gegebenheiten organisiert werden. Notwendig ist eine umfassende Verknüpfung kommunaler Dienstleistungen mit den Aufgaben der künftigen Job-Center. Auf der Grundlage konkreter Kooperationsvereinbarungen können die Kommunen entsprechend der örtlichen Situation und ihren Fähigkeiten Aufgaben im Job-Center übernehmen. So würde die Agentur für Arbeit auch nicht aufgebläht werden und nicht mit Aufgaben befrachtet, für die sie keine originären Kompetenzen besitzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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