Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Deutscher Städtetag legt in Landshut neue Fakten vor: „Hilfe für Langzeitarbeitslose durch Hartz IV gelingt nur mit einer Korrektur der finanziellen Folgen für die Städte“

(Berlin) - Durch aktuelle Erhebungen aus mehreren Ländern wächst der Druck auf den Gesetzgeber, die Finanzierung der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe grundsätzlich zu korrigieren. Wie der Deutsche Städtetag am 20. April nach einer Präsidiumssitzung in Landshut mitteilte, summieren sich allein in den vier großen Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Belastungen der Kommunen durch das 2005 in Kraft tretende Gesetz auf eine Größenordnung von mindestens 2,5 Milliarden Euro. Damit bestätigt sich eine Modellrechnung des Städtetages, die eine bundesweite Belastung der Kommunen von fast fünf Milliarden Euro ergeben hat. Im Einzelnen wären die Kommunen wie folgt betroffen: in Baden-Württemberg mit rund 280 Millionen Euro, in Bayern mit rund 570 Millionen Euro, in Niedersachsen mit rund 510 Millionen Euro und in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 1,2 Milliarden Euro.

„Es ist inzwischen erwiesen, dass die Finanzierung von Hartz IV die Städte massiv belastet statt entlastet. Die Berechnungen in den Ländern bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der Städte“, sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Petra Roth aus Frankfurt am Main. Sie forderte: „Bundesregierung, Bundestag und Länder müssen jetzt dringend handeln und rechtzeitig vor der parlamentarische Sommerpause geeignete Gesetzesänderungen auf den Weg bringen, um die versprochene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen.“ Die Übertragung der vollen Unterkunftskosten für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung auf die Kommunen müsse zwingend korrigiert werden. Es müsse ein Finanzierungssystem geschaffen werden, das den zugesagten Entlastungseffekt auf Dauer sichere und die Kostensteigerungen zu Lasten der Kommunen durch die steigende Zahl der Hilfeempfänger auffange.

Der Städtetagsvizepräsident, Oberbürgermeister Dr. Herbert Schmalstieg aus Hannover, ergänzte: „Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss im Interesse der Langzeitarbeitslosen gelingen. Angesichts der drängenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt darf diese Reform nicht verschoben werden. Hartz IV wäre jedoch zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommunen in Zukunft den Löwenanteil der Kosten dieses Projektes tragen müssten. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine Aufgabe des Bundes. Deshalb muss er auch die Hauptlast für die Versorgung und Integration der Langzeitarbeitslosen tragen.“ Er verwies auch auf eine gravierende Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Zahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe sei von 2001 bis 2003 um 37,4 Prozent gestiegen und steige weiter unerwartet steil an. In den Jahren 2006 und 2007 werde sich die Zahl der Arbeitslosengeld II-Berechtigten allein durch die Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I erheblich erhöhen.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages befasste sich außerdem mit den Plänen der Bundesregierung, den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige gesetzlich zu regeln. „Die Städte würden den Ausbau der Kinderbetreuung befürworten, wenn die Finanzierung nicht noch vollkommen ungeklärt wäre. Deshalb erwarten wir, dass ein Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung erst beschlossen wird, sobald dauerhafte und verlässliche Finanzierungsgrundlagen dafür geschaffen sind“, sagte Städtetagspräsidentin Petra Roth. Positiv sei, dass den Kommunen auf ihr Drängen kein neuer Rechtsanspruch auferlegt und keine konkrete Versorgungsquote für unter Dreijährige festgeschrieben werden sollen.

„Da die Gemeindefinanzreform die erwarteten und zugesagten Entlastungen nicht gebracht hat, kann für die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung für unter Dreijährige jetzt kein Zusammenhang mit Hartz IV hergestellt werden“, so Frau Roth. Es müsse also eigene Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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