Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Die Welt schläft nie: Deutsches Transport- und Logistikgewerbe warnt vor Standortnachteilen durch Nachtflugverbot am (Fracht-)Flughafen Frankfurt am Main

(Frankfurt am Main) - Ab der kommenden Woche liegt die Entscheidung über die Nachtflugregelung nach dem Flughafenausbau Frankfurt am Main in der Hand von Richtern. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel muss über Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit des größten nationalen Luftverkehrsstandorts mit zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland entscheiden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. erinnert das für die Frage der Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandorts Deutschland eigentlich zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus diesem Anlass an dessen "Masterplan Güterverkehr und Logistik". Dort heißt es: "Mit der Zukunft des Güterverkehrs entscheidet sich zugleich, ob wir in zwanzig Jahren über ein Verkehrssystem verfügen, das Mobilität, Wohlstand und Arbeitsplätze sichert."

Damit die heutige Exportnation Nr. 1 in der Welt auch nach Ende der weltweiten Krise im globalen Wettbewerb mit Standorten in Nordamerika und Südostasien mithalten kann, muss sich auch der Flughafen Rhein-Main gegenüber den bedeutendsten Flughäfen rund um die Welt, aber auch den international aufstrebenden Flughäfen in der Golfregion, behaupten können. Nachtflugverbote stellen in diesem Kontext speziell für die Luftfracht und damit auch für den Lkw als Zubringer und Abholer ein besonderes Problem dar. Weil "die Welt niemals schläft" - zu jeder Zeit findet in mindestens einem Drittel aller Zeitzonen Produktion und Verbrauch statt - benötigt gerade eine Wirtschaft, deren Arbeitsplätze so stark vom Export abhängig sind wie in Deutschland, einen rund um die Uhr erreichbaren zentralen Luftverkehrs-Hub. Aus ökologischer Sicht ist dies auch vertretbar, wenn lärmarme Maschinen zum Einsatz kommen und die Zahl nächtlicher Flugbewegungen im Interesse der Anrainer auf das Notwendigste beschränkt wird. Schließlich, so der BGL, komme auch niemand auf Idee, ein Nachtfahrverbot für Güterzüge zu verordnen, die rund um die Uhr mitten durch Städte und Gemeinden rattern und deren Lärmemissionen denen startender und landender Großraumjets in nichts nachstehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Martin Bulheller, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsbeobachtung Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Telefax: (069) 7919227

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