Pressemitteilung | IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie - Bundesgeschäftsstelle

EEG-Härtefallregelung nur ein erster Schritt

(Hannover) - Die Koalitionsfraktionen haben sich in der letzten Woche auf eine Härtefallregelung für das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) verständigt, die jedoch sehr hohe Hürden für eine Abmilderung der EEG-Umlage setzt. Der Vorsitzende der IG BCE Hubertus Schmoldt erklärt dazu:

„Wir haben aufgrund des gemeinsamen politischen Drucks der Beschäftigten, Betriebsräte, Unternehmen und der Gewerkschaften erreichen können, dass die akute Existenzbedrohung der Aluminiumindustrie aufgrund der stark steigenden EEG-Umlage durch ein rasches Vorschaltgesetz abgewendet wird.

Diese Härtefallregelung ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber auch nicht mehr.

Die Regelung bleibt insgesamt unbefriedigend, da viele weitere Unternehmen ein wett-bewerbsrelevantes Belastungsniveau durch die EEG-Umlage bereits jetzt erreichen. Durch die weiter dynamisch steigende Stromeinspeisung aus regenerativen Energien und entsprechend höherer EEG-Umlagen wird die Wettbewerbsposition energieintensiver Produktion in Deutschland zunehmend gefährdet.

Sinnvoll wäre es, bereits jetzt die Bedingungen für das Greifen der Härtefallklausel weiter zu fassen. Wir hoffen, dass bei der Ausgestaltung der Bedingungen gewährleistet werden kann, dass zumindest die Kupferindustrie noch unter diese Regelung fällt.

Spätestens bei der anstehenden EEG-Novellierung werden weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie notwendig. Die IGBCE wird sich daher weiterhin für Maßnahmen zur Begrenzung der EEG-Belastung einsetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie am Standort Deutschland zu gewährleisten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6, 30167 Hannover Telefon: 0511/7631-0, Telefax: 0511/76 31-713

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