Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

EEG bleibt unzureichend / VEA fordert: Keine Subvention zu Lasten der Verbraucher / Ökoenergie belastet Ökonomie

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) kritisiert den am vergangenen Freitag (18. Juni) vom Bundestag gebilligten Kompromissvorschlag zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach wird die Stromerzeugung durch Windkraftanlagen im Binnenland nur dann gefördert, wenn sie mindestens 60 Prozent der durchschnittlichen Stromleistung erreicht. „Dieser Kompromiss ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Er ändert nichts an der Tatsache, dass die Förderregeln für Ökostrom ein Risikofaktor für die deutsche Wirtschaft sind“, sagt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Fördermechanismus des EEG ist die so genannte Einspeisevergütung. Zu einem gesetzlich festgelegten Preis müssen demnach Stromnetzbetreiber die Energie der Ökostrom-Erzeuger abnehmen. Diese Vergütung aber liegt deutlich über dem energiewirtschaftlichen Wert des Ökostroms. „Die Subventionen für Ökostrom über Strompreisaufschläge werden zu einer erheblichen Mehrbelastung der energieintensiven Wirtschaftszweige führen“, ist sich Panitz sicher. Aber auch als Instrument des Klimaschutzes ist das EEG überholt. Denn diese Aufgabe erfüllt der Emissionshandel, der den Kohlendioxidausstoß nach marktwirtschaftlichen Regeln begrenzen soll. „Für uns gibt es nur eine sinnvolle Lösung: Das EEG komplett zu streichen!“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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