Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

EU-Chemikalienpolitik im Brüsseler Umweltausschuss: Vermeidung von Tierversuchen nur teilweise gelungen

(Berlin) – Heute (10. Oktober 2006) hat der Umweltausschuss des Europaparlamentes in zweiter und letzter Lesung über die neue EU-Chemikalienverordnung, REACH, abgestimmt. Nach Bewertung der Akademie für Tierschutz, der wissenschaftlichen Einrichtung des Deutschen Tierschutzbundes, wurden einige wichtige Änderungen beschlossen, um Tierversuche beim Nachweis giftiger Chemikalien zu vermeiden. Doch gleichzeitig hielten die Abgeordneten an besonders grausamen Tierversuchen fest, die sogar nach Meinung von EU-Behördenvertretern abgeschafft werden sollten. Diese Entscheidung diene weder dem Tierschutz, noch einem besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz.

„Die Parlamentarier haben es heute versäumt, tausendfaches Tierleid zu verhindern und wichtige Weichen für tierversuchsfreie Prüfstrategien in der Forschung zu stellen“, kommentiert Dr. Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, die aktuelle Entscheidung des Ausschusses.

Um nur ein Beispiel zu nennen, bei dem der Ausschuss hätte handeln können: Die „zwei-Generationen-Studie“ zur Prüfung auf Embryonenschäden wurde nicht aus den Testvorschriften gestrichen. Dabei forderten sogar führende EU-Behördenvertreter, dass dieser grausame Tierversuch, für den über 3.200 Ratten zur Testung einer einzigen Chemikalie getötet werden müssen, abgeschafft werden sollte. Denn dieser sei nach Ansicht der Akademie eben nicht geeignet, Schäden an menschlichen Embryonen vorherzusagen.

Die Akademie befürchtet, dass im Rahmen der bei REACH vorgesehenen Tierversuche über 45 Millionen Tiere sterben werden. Positiv bewertet sie hingegen strengere Maßgaben zur gemeinsamen Datennutzung, die der Ausschuss beschlossen hat. Die meisten Chemikalien, die unter REACH erfasst werden sollen, seien seit weit über 20 Jahren auf dem Markt. Die Industrie wisse längst, ob diese Stoffe giftig seien oder nicht, hätte diese Information bislang aber geheim gehalten. Wer seine Daten jetzt nicht offen lege, dürfe nicht vermarkten. Chemikalien, die bereits getestet seien, dürften nicht ein weiteres Mal einem Testverfahren unterzogen werden. Hierdurch würde sich die Diskussion über eine Vielzahl von Tierversuchen von vorn herein erübrigen. Die heute (10. Oktober 2066) beschlossenen Änderungen müssen im November und Dezember noch im Plenum des Europaparlamentes und im Ministerrat angenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640

(bl)

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