Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

EU-Erweiterung: Konkurrenz belebt das Geschäft / Größere Vielfalt im Binnen-markt

(Berlin) - Die große Vielfalt europäischer Lebensmittel und Getränke wird morgen noch größer und erfahrbarer. Mit der Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 wächst Europa zu einem gemeinsamen Markt für 456 Millionen Verbraucher zusammen. Aus dem Wegfall der letzten noch bestehenden Zollschranken und der Anwendung des europäischen Lebensmittel- und Wettbewerbsrechts ergeben sich Chancen und Impulse für die deutsche Ernährungsindustrie.

Wachsende Exportchancen für Premiumprodukte

Deutschland ist bereits jetzt führender Wirtschaftspartner der 10 Beitrittsländer. Die deutschen Lebensmittelexporte in die Beitrittsländer sind allein zwischen 1997 und 2003 um 31 Prozent auf 1,5 Mrd. Euro gewachsen, im letzten Jahr wurde die Entwicklung durch die teilweise Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für Lebensmittelexporte allerdings gebremst. Der Gesamtanteil der Beitrittsländer am deutschen Lebensmittelexport liegt bei etwa sechs Prozent. Das dynamische Wirtschaftswachstum und die steigende Kaufkraft in den Ländern Mittel- und Osteuropas läßt in den kommenden Jahren eine weiter stark steigende Nachfrage erwarten - insbesondere deutsche Lebensmittel des obe-ren Preissegments dürften davon profitieren.

Steigender Import- und Preisdruck

Zugleich erhöht sich aber auch der Wettbewerbsdruck in Deutschland. Im vergangenen Jahr übertrafen die Lebens-mittelimporte mit 1,8 Mrd. Euro deutlich die deutschen Exporte. Begünstigt wurde dies durch die bereits seit Mitte 2003 bestehende Zollfreiheit für Lebensmittelimporte aus den Beitrittsländern in die EU. Niedrigere Lohnkosten er-leichtern zudem die Produktion in den Beitrittsländern. Besonders bei Produkten des Niedrigpreissegments erwartet die deutsche Lebensmittelindustrie einen erhöhten Preis- und Wettbewerbsdruck. Die Unternehmen müssen sich da-her noch deutlicher auf ihre Erfolgsfaktoren konzentrieren: vor allem auf starke Marken und eine hohe Qualität und ei-ne Optimierung der Herstellungsprozesse.

Einheitliches Lebensmittelrecht schützt Wirtschaft und Verbraucher

Das A und O eines funktionierenden Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen ist die Einhaltung des nun ü-berall einheitlich geltenden EU-Lebensmittelrechts. Es gewährleistet die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucher-schutz, aber auch die Wettbewerbsgleichheit in den 25 EU-Mitgliedstaaten. Die Ernährungsindustrie zollt den Beitritts-ländern hohe Anerkennung für die Umsetzung des umfangreichen Rechtsgebiets. Die eigentliche Herausforderung liegt nun in der konsequenten Umsetzung und strikten Überwachung des Lebensmittelrechts in der Praxis. Selbstver-ständlich muss die Einhaltung des EU-Rechts von allen 25 Mitgliedstaaten gleichermaßen kontrolliert und gewährleis-tet bleiben.

Wichtig ist, dass die wenigen Übergangsregelungen für einige Nahrungsmittelbetriebe in den Beitrittsländern streng kontrolliert werden, damit sie den Verbraucherschutz in Europa nicht gefährden. Für 1006 Unternehmen in Mittel- und Osteuropa und Malta, die die EU-Anforderungen in Teilbereichen noch nicht erfüllen, wurden befristete Ausnahmege-nehmigungen gewährt. Diese Unternehmen dürfen ihre Produkte nicht im EU-Binnenmarkt außerhalb ihres jeweiligen Landes vermarkten und erhalten beim Export in Drittländer keine Ausfuhrerstattungen.

Wenig Reibungsverluste erwartet

Befürchtungen, in den nächsten Tagen werde es größere Umstellungsprobleme an den Grenzen und im Zollverkehr geben, steht die Ernährungsindustrie gelassen gegenüber. Die Unternehmen haben sich intensiv auf die Änderungen vorbereitet und wissen etwa, dass sie vor dem Beitrittsstichtag begonnene Zollverfahren in jedem Fall ordnungsge-mäß beenden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/30829-0, Telefax: 0228/30829-99

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