Pressemitteilung | Allianz pro Schiene e.V.

EU-Gericht zur Steuerbefreiung von Flugbenzin: Urteil zementiert Wettbewerbsverzerrung im Verkehr

(Luxemburg/Berlin) - Das Europäische Gericht in Luxemburg hat in erster Instanz die Befreiung der Fluggesellschaften von der Mineralölsteuer bestätigt. Aus Sicht der Allianz pro Schiene wird damit die Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern zementiert. „Das Urteil setzt die falschen Signale. Hier wird die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger festgeschrieben und das umweltschädlichste Verkehrsmittel belohnt. Das ist ein Rückschlag für sämtliche Bemühungen um einen nachhaltigeren Verkehr“, so die Reaktion von Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene.

Das EU-Gericht bestätigte damit die Auffassung der Kommission, die bereits im September 2002 eine Beschwerde der Deutschen Bahn AG zurückgewiesen hatte. Die eigentümliche Begründung des Gerichts: „Bahnen und Fluglinien unterscheiden sich so stark voneinander, dass sie nicht gleich behandelt werden müssen“.

Ausgerechnet der Flugverkehr als größter Umweltverschmutzer bezahlt weder Mineralölsteuer noch Ökosteuer. Die Eisenbahn als umweltfreundlichstes und sicherstes Verkehrsmittel zahlt dagegen in Deutschland rund 400 Mio. Euro jährlich für beide Steuern zusammen.

„Jetzt ist der Ball wieder bei der Bundesregierung. Die nationale Politik kann das Energiesteuergesetz ändern, so dass bestehende Wettbewerbsnachteile zu Lasten der Schiene abgebaut werden - wenn schon nicht aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit, dann vielleicht aus purer Geldnot“, so Dirk Flege.
Bisher hatte die Bundesregierung dies jedoch stets mit Hinblick auf eine europaweite Regelung abgelehnt.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz pro Schiene e.V. Dirk Flege, Geschäftsführer Chausseestr. 84, 10115 Berlin Telefon: (030) 27594559, Telefax: (030) 27594560

(bl)

NEWS TEILEN: