Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

EU-Leistungsschutzrecht nur mit Urheberbeteiligung

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die EU- Kommission auf, bei einem möglicherweise zu schaffenden europäischen Leistungsschutzrecht für Presseverlage die wirtschaftlichen Interessen der Urheber angemessen zu berücksichtigen. Der DJV reagiert damit auf Berichte, nach denen die Kommission ein solches Recht mit dem Ziel planen solle, nationale Bestimmungen europaweit zu vereinheitlichen.

Demnach solle es, anders als das deutsche Leistungsschutzrecht, weit über den Kreis der Suchmaschinenbetreiber hinausreichen. "Für Journalistinnen und Journalisten ist das deutsche Leistungsschutzrecht Murks", erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "Der Gesetzgeber hat es versäumt, die Ansprüche der Urheber in Euro und Cent festzulegen. Deshalb lehnen wir das deutsche Gesetz in seiner jetzigen Form ab." Ähnlich schlechte Erfahrungen hätten Journalisten mit dem in Spanien bestehenden Leistungsschutzrecht gemacht. In den Bestrebungen der EU-Kommission, ein europaweites Leistungsschutzrecht zu schaffen, sieht der DJV-Vorsitzende eine Chance, die Ansprüche der Urheber in Europa einheitlich festzulegen. "Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Interessenvertretungen der Journalisten einem solchen Vorhaben zustimmen können."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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