Pressemitteilung | eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

EU-Parlament gegen Sperrung von Websites

(Köln) - Das Europäische Parlament hält die Sperrung von Websites nicht für eine wirksame europäische Lösung zur Bekämpfung schädigender und illegaler Inhalte im Internet. Dies geht aus einer Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 11. April 2002 zu einem Evaluierungsbericht der Kommission über die Anwendung einer Empfehlung des Europäischen Rates in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde hervor, auf die der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V. (Köln), hinweist. In dem Bericht zeigt sich das Europäische Parlament besorgt über die jüngsten Bestrebungen im Hinblick auf die Blockierung des Zugangs zu bestimmten Websites. Hierbei würde es zu einer teilweisen Einschränkung des Internetzugangs beziehungsweise zur Verhinderung des Zugangs zu rechtmäßigen Inhalten kommen.

Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Internetbranche, den Regierungen und den nationalen und regionalen Behörden die wirksamste Möglichkeit darstellt, gegen schädigende und illegale Inhalte im Internet vorzugehen. Darüber hinaus begrüßt es die Schaffung der Vereinigung zur Klassifizierung von Internetinhalten, Internet Content Rating Association (ICRA), und deren Konzeption eines Kennzeichnungssystems, in dem regionale und individuelle Werte zum Ausdruck kommen können.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlamentes als kompetent und sachgerecht. Damit hat sich das Europäische Parlament deutlich gegen die derzeitigen Versuche zur Etablierung netzseitiger Filtersysteme ausgesprochen und die Reichweite derartiger Forderungen erkannt. Die netzseitige Sperrung des Zugangs zu Websites ist keine geeignete Lösung zur Bekämpfung schädlicher und illegaler Inhalte im Internet. Derartige Sperrmaßnahmen sind kontraproduktiv und haben schädliche Nebenwirkungen, da von den in Frage stehenden Sperrmaßnahmen nicht lediglich rechtswidrige, sondern ebenfalls rechtmäßige, nicht zu beanstandende Inhalte betroffen sind. Von netzseitigen Filtersystemen gehen erhebliche Gefahren für die Meinungsfreiheit und Demokratie aus. In seiner Begründung zu der Entschließung hält es das Europäische Parlament für äußerst bedenklich, dass durch netzseitige Filtertechnologien die technische Möglichkeit zur Unterdrückung unerwünschter Meinungen geschaffen werde.

Nach Ansicht des eco-Verbandes kann die Verbreitung rechtswidriger und illegaler Inhalte im Internet nur durch das gemeinsame Handeln staatlicher Stellen und der Internetwirtschaft effektiv und nachhaltig bekämpft werden. Hier sollte gemeinsam in Abstimmung mit anderen europäischen Staaten und den USA zusammen gehandelt werden, um einen wenig Erfolg versprechenden nationalen Alleingang zu vermeiden. Die Verbreitung rechtswidriger und illegaler Inhalte über ein globales Medium kann nur durch eine globale Harmonisierung der nationalen Rechte verhindert werden.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt die Förderung der Verbreitung von ICRA-konformen Filtersystemen auf der Nutzerebene durch das Europäische Parlament. Nur so kann der unterschiedlichen Gesetzeslage in den einzelnen Ländern und den jeweiligen kulturellen Besonderheiten Rechnung getragen werden. Durch die benutzerautonome Filterung auf der Anwenderebene werden die berechtigten Interessen des Jugendschutzes und die Informationsfreiheit miteinander in Einklang gebracht.

Quelle und Kontaktadresse:
Electronic Commerce Forum e.V. (eco) - Verband der deutschen Internet-Wirtschaft Grasweg 2 50769 Köln Telefon: 0221/9702407 Telefax: 0221/9702408

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