Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Eckpunkte zur Tarifeinheit: Frontalangriff auf gewerkschaftliche Rechte

(Berlin) - Zu den heute bekannt gewordenen "Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit" erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke: Wenn die Eckpunkte tatsächlich in eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit münden, haben wir in Deutschland ein Zweiklassenrecht für Gewerkschaften. Die einen dürfen mit staatlicher Genehmigung Tarifverträge schließen und ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, die anderen müssen sich unterordnen und Ruhe geben. Wer so denkt und handelt, will keine Tarifautonomie und keine Koalitionsfreiheit - der will Gewerkschaftsmonopole und Streikverbote gesetzlich verordnen. Wir werden einen solchen Frontalangriff auf unsere gewerkschaftliche Existenz nicht hinnehmen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und rechtlich zur Wehr setzen. Im Falle einer gesetzlichen Regelung werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.

Offensichtlich will sich die Bundesregierung dem Druck der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB-Spitze beugen und ein Gesetz auf den Weg bringen, das grundgesetzlich garantierte Rechte aller Arbeitnehmer in diesem Land außer Kraft setzt und Mitglieder von Berufsgewerkschaften unter das Tarifkommando einer fremden Gewerkschaft stellt. In weiten Teilen sind die Eckpunkte nichts anderes als ein Abziehbild der vier Jahre alten gemeinsamen Forderung von BDA und DGB nach einer gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit im Betrieb. Danach kommt bei Tarifpluralitäten nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb zur Anwendung. Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft wird ihrer tarifpolitischen Eigenständigkeit beraubt und der Friedenspflicht des vorrangigen Tarifvertrages unterworfen.

Die Eckpunkte klingen so, als sei es erklärtes Ziel, Berufsgewerkschaften wie den Marburger Bund auszuschalten. Uns soll jeder eigene Handlungs- und Gestaltungsspielraum in tarifpolitischen Belangen genommen werden. Dabei gründet sich gerade diese Handlungsfreiheit auf das Versprechen des Grundgesetzes, frei darüber entscheiden zu können, welcher Gewerkschaft man angehören will. So haben mehr als 100.000 Ärztinnen und Ärzte durch ihre Mitgliedschaft dem Marburger Bund das Mandat für Tarifverhandlungen erteilt. Dieser Akt der freien Selbstbestimmung würde aber faktisch außer Kraft gesetzt, wenn Angehörige sogenannter Minderheitsgewerkschaften zukünftig auf die Rolle eines Bittstellers bei Tarifverhandlungen verwiesen würden. Die größere Gewerkschaft säße immer am längeren Hebel. Selbst wenn es Vereinbarungen darüber gäbe, wer welche Arbeitnehmergruppen vertritt, könnten diese von der größeren Gewerkschaft jederzeit gelöst werden, um einen Tarifzwang zu ihren Gunsten herzustellen.

Schon die Prämisse der Eckpunkte ist falsch: Es gibt keine ungeordneten Tarifpluralitäten in Deutschland. Wohl aber gibt es ein geregeltes Nebeneinander von Tarifverträgen für verschiedene Berufsgruppen. So sind arztspezifische Tarifverträge seit Jahren gelebte und bewährte Realität, ohne dass dies in den Krankenhäusern zu Problemen in der Anwendung geführt hätte. Weder der Betriebsfrieden noch die "Ordnung des Arbeitslebens" sind in Gefahr, wenn angestellte Ärzte oder andere Arbeitnehmer von ihrem Grundrecht der freien Gewerkschaftswahl Gebrauch machen. Im Übrigen ist die Anzahl der tariffähigen Gewerkschaften seit Jahren konstant, es gibt auch kein "Streikchaos" in Deutschland, wie es die Arbeitgeberverbände immer wieder behaupten. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Bundesregierung sollte sich dafür hüten, gut begründetes Richterrecht ad absurdum zu führen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittenen Urteil vom 7. Juli 2010 (4 AZR 537/08) unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar. Man kann es auch so sagen: Tariffreiheit und Tarifpluralität sind der grundgesetzlich vorgesehene Normalzustand. Eindeutig systemfremd aber ist der Zwang zur Tarifeinheit, der keinen Raum für Differenzierung und die legitime Entfaltung von Arbeitnehmerinteressen lässt.

Wer dennoch meint, durch gesetzliche Maßnahmen eine Tarifeinheit herbeizwingen zu können, wird spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert allen Arbeitnehmern die Koalitionsfreiheit. Bemerkenswert ist nicht allein, dass die Koalitionsfreiheit "für jedermann und für alle Berufe" gewährleistet sein muss. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben in weiser Voraussicht einen Satz hinzugefügt, den jeder Gesetzgeber als Mahnung und Warnung betrachten sollte: "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Pressestelle Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(sy)

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