Pressemitteilung | (BKK) Betriebskrankenkassen Landesverband Hessen KdöR

Effekt der Gesundheitsreform: Bei Versicherten entsteht ein Kostenbewusstsein

(Wiesbaden/Frankfurt) – Die seit Jahresbeginn 2004 fälligen Zuzahlungen sowie die anhaltende Diskussion über notwendige Maßnahmen bzw. sinnvolle Einsparungen im Gesundheitswesen haben das Kostenbewusstsein geschärft. Patienten wünschen sich in dieser Situation Beratung und Emanzipation.

Hierbei bewährt sich die "Patientenquittung". Diese "Leistungs- und Kosteninformation" wird entweder direkt nach dem Arztbesuch (Tagesquittung) oder zum Quartalsende (Quartalsquittung) ausgestellt. Sie verschafft Klarheit über Details und Kosten einer Behandlung. Das kostet den Versicherten einen Euro Gebühr. Bei Übermittlung per Post kommen die Portokosten hinzu.

„Transparenz“ statt Kostenkontrolle
Dennoch, so der BKK Landesverband Hessen, machen Versicherte hiervon zunehmend Ge¬brauch. Denn: Der Patient kann durchgeführte diagnostische und therapeutische Maßnahmen nachvollziehen und belegen. Das erübrigt unnötige Dop¬pel- bzw. Mehrfachbehandlungen. Datenschutzrechtliche Vorschriften und ärztliche Schweigepflicht bleiben jedoch sichergestellt.

Kliniken gehen das Thema offensiv an
Künftig stellen auch die Krankenhäuser solche Patientenquittungen auf Verlangen der Patienten aus. Damit wird Wünschen und Erwartungen von Patienten und deren Angehörigen entsprochen. Diese bitten vielfach um eine Zusammenstellung über die erbachten Leistungen und deren Kosten.

Entsprechend einer Rahmenvereinbarung zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung, müssen die Kliniken ihre Patienten bei der Aufnahme schriftlich über das Recht auf eine Patientenquittung informieren. Hat ein Patient hieran Interesse, muss er dies bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Behandlung schriftlich gegenüber der Krankenhausverwaltung erklären. Erstellung und Versand der Patientenquittung sind – im Unterschied zur Patientenquittung für den ambulanten Bereich – dann kostenfrei. Die Patientenquittung listet die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen sowie die von den Krankenkassen hierfür zu zahlenden Entgelte in verständlicher Form auf. Hierzu zählen: Hauptdiagnose, Entlassungs-/Verlegungstag sowie Rechnungs- und Zuzahlungsbetrag.

Hintergrund:
Um das Kostenbewusstsein zu stärken und Transparenz hinsichtlich Leistungserbringung und -abrechnung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu schaffen, sieht der Gesetzgeber Auskünfte an Versicherte durch Leistungserbringer vor. Nach § 305 Abs. 2 SGB V erhalten Versicherte auf Verlangen Auskunft über Leistungen und gezahlten Entgelte der Krankenhausbehandlung. Am 16. September 2004 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Inhalte und Verfahren der Patientenquittung konkretisiert.

Am 7. Dezember 2004 hat aber auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel den Anspruch auf die Patientenquittung gestärkt (Az: B 1 KR 38/02 R). Behandler können sich nicht darauf zurückziehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch keine Ausführungsbestimmungen beschlossen hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Betriebskrankenkassen-Landesverband Hessen (BKK) Stresemannallee 20, 60596 Frankfurt Telefon: 069/963790, Telefax: 069/96379100 Pressestelle: Büro Wiesbaden Ansprechpartner: Stefan Eckerlein und Edgar Rüger Sonnenberger Str. 24, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/9518-278, Telefax: 0611/597436

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